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30.06.2017
 
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Um- und Ausbau Bürgerhaus Frauendorf
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Girlandewickeln für den Maibaum in Groß Oßnig
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     +++   22.04.2018 Kinderfreizeit in Klein Döbbern  +++     
     +++   27.04.2018 Girlandewickeln für den Maibaum in Groß Oßnig  +++     
     +++   27.04.2018 Kranzwickeln in Frauendorf  +++     
     +++   28.04.2018 Girlandewickeln für den Maibaum in Neuhausen  +++     
     +++   28.04.2018 Girlandewickeln für den Maibaum in Kahsel  +++     
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Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung bei Umzug


Allgemeine Informationen

Anmeldung und Ummeldung

Der Bürger muss persönlich erscheinen. Bei Familien kann ein Familienmitglied die Anmeldung vornehmen. Zur Anmeldung sind mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kinderreisepass (Geburtsurkunde des Kindes nur, wenn Kinderreisepass noch nicht vorhanden)
  • Wohnungsgeberbestätigung (Mustervorlage am Ende der Seite)


Abmeldung

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Dies gilt auch, wenn von mehreren Wohnungen eine oder mehrere aufgegeben werden, ohne dass zugleich eine neue Wohnung bezogen wird. Zur Abmeldung sind mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kinderreisepass (Geburtsurkunde des Kindes nur, wenn Kinderreisepass noch nicht vorhanden)
  • Wohnungsgeberbestätigung (Mustervorlage am Ende der Seite)


Abmeldung Nebenwohnsitz

Eine Nebenwohnung muss künftig bei der Meldebehörde abgemeldet werden, an der sich der Hauptwohnsitz befindet. Von dort wird dann die Abmeldung an die Meldebehörde der Nebenwohnung übermittelt.


Ansprechpartner

Ordnungsverwaltung
Amstweg 1
03058 Neuhausen/Spree

Frau Cornelia Gallay
Raum 1.03
Amtsweg 1
03058 Neuhausen/Spree
Telefon (035605) 612 - 305
Telefax (035605) 612 - 888
E-Mail


Formulare

  • Download Bundesmeldegesetz (gültig ab 01.11.2015) § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • Download Wohnungsgeberbestätigung
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