Header Neuhausen/Spree                                      Button SpreeCamp NEU Button Flugplatz NEU Button WFS neu Button Formularservice NEU 

 
Stausee | zur StartseiteVerwaltung 2019 | zur StartseiteStausee6 | zur StartseiteStausee_Film | zur StartseiteStausee5 | zur StartseiteStausee_Film2 | zur StartseiteGolf_Film | zur StartseiteKühe_Film | zur StartseiteStausee4 | zur Startseiteüber Golnik2 | zur Startseiteüber Golnik1 | zur StartseiteSpree_Film | zur Startseite
Link zur Seite versenden
 

Neue Tierseuchenallgemeinverfügung aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest

Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa erlässt mit Wirkung zum 24. Januar 2024 eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung mit Einrichtung einer Sperrzone.
 

Diese Sperrzone umfasst eine „Schutzzone“ mit einem Mindestradius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb sowie eine „Überwachungszone“ mit einem Mindestradius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb. Die Überwachungszone grenzt dabei die Schutzzone nach außen hin ab.

 

Nachdem in einer Geflügelhaltung in Cottbus/Chóśebuz im Stadtteil Ströbitz/Strobice in kurzer Zeit mehrere Hühner verendeten, wurden amtliche Proben des betroffenen Geflügelbestandes genommen und zur Untersuchung in das Landeslabor Berlin Brandenburg eingesandt. Im Labor wurde das Virus der Geflügelpest nachgewiesen.

Dass es sich um den Erreger der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) vom Stamm H5N1 handelt, wurde am 19. Januar 2024 durch das nationale Referenzlabor (das Friedrich-Löffler-Institut) bestätigt. Infolgedessen wurde der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung sowie die dazugehörige Karte mit der Darstellung der Sperrzone ist auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.lkspn.de/politik/allgemeinverfuegungen.html zu finden.

 

Quelle: www.lkspn.de

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhausen/Spree

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen