Header Neuhausen/Spree                                     Button SpreeCamp Button Flugplatz Botton WFS Button Formularservice

 
Schnee_Film2 | zur Startseiteüber Golnik2 | zur StartseiteGolf_Film | zur StartseiteKühe_Film | zur StartseiteStausee_Film2 | zur StartseiteStausee5 | zur StartseiteStausee4 | zur Startseiteüber Golnik1 | zur StartseiteStausee | zur StartseiteStausee6 | zur StartseiteStausee_Film | zur StartseiteSpree_Film | zur StartseiteVerwaltung 2019 | zur Startseite
Link zur Seite versenden
 

Ausschüsse

Der Ausschuss für Bildung, Soziales und Kultur nimmt folgende Aufgaben wahr:

Beratung und Beschlussempfehlung:

  • in Angelegenheiten der Seniorenarbeit und Altenpflege,
  • in Angelegenheiten der Betreuung von Obdachlosen,
  • in Angelegenheiten der Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderungen,
  • in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Besetzung der Stelle des Schulleiters und stellvertretenden Schulleiters,
  • für die Bildung und Änderung von Schulbezirken,
  • für den Abschluss von öffentlichen Vereinbarungen im Rahmen der Schulträgerschaft,
  • für die Schulentwicklungsplanung,
  • in Angelegenheiten der Kindertagesstätten einschließlich Horte in der Gemeinde Neuhausen/Spree,
  • bei der Planung der Kinderspielplätze,
  • in Angelegenheiten der allgemeinen sozialen Arbeit und des Gesundheitswesens,
  • in Angelegenheiten der Schulen in der Gemeinde Neuhausen/Spree,
  • in Angelegenheiten der Kultur und Heimatpflege,
  • in Angelegenheiten des Sports,
  • in Angelegenheiten der Jugend in der Gemeinde Neuhausen/Spree,
  • Angelegenheiten der Gleichstellung,
  • Förderung der Vereinstätigkeit,
  • Beratung des Haushaltsplanentwurfes und der Nachtragshaushaltsplanentwürfe, die in die Zuständigkeit des Ausschusses fallen
Weitere Informationen und das Archiv finden Sie [hier].
Der Ausschuss für Haushalts- und Finanzangelegenheiten nimmt folgende Aufgaben wahr:

Beratung- und Beschlussempfehlung:

  • Beratung von Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen, soweit sie nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung einzustufen sind oder durch den Haushaltsplan des laufenden Haushaltsjahres entschieden sind.
  • Beratung über die Leistung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben,
  • Information über nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben,
  • Beratung von Steuer-, Beitrags- und Gebührensatzungen,
  • Beratung des Haushaltsplanentwurfes und der Nachtragshaushaltsplanentwürfe (einschließlich aller Anlagen).
Weitere Informationen und das Archiv finden Sie [hier].

Der Hauptausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr:

Der Hauptausschuss ist grundsätzlich zuständig für die Vorberatung der Beschlüsse der Gemeindevertretung. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern der Gemeindevertretung zusammen, der Bürgermeister ist der Vorsitzende des Hauptausschusses.

 

Der Hauptausschuss nimmt alle an die Gemeindevertretung gerichteten Petitionen gemäß § 16 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) zur Kenntnis, berät darüber und leitet diese mit einer Empfehlung an die Gemeindevertretung weiter.

 

Dem Hauptausschuss obliegen:

  • die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben nach § 50 Absatz 2 und 3 der BbgKVerf,

die Entscheidung über:

  • Kompetenzstreitigkeiten der Ausschüsse,
  • die Koordinierung der Ausschussarbeit,
  • Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung,
  • die Stundung von Geldforderungen ab 5.000,00 Euro,
  • Stundungen mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren,
  • den Erlass von Geldforderungen ab 1.000,00 Euro,
  • die Niederschlagung von Geldforderungen ab 5.000,00 Euro,
  • die Vergaben ab einer Größenordnung von 100.000,00 Euro.

Beratung und Beschlussempfehlung:

  • die Durchführung von Veranstaltungen mit besonderer Bedeutung,
  • die Mitgliedschaft in Vereinen und kommunalen Verbänden,
  • Beratung des Haushaltsplanentwurfes und der Nachtragshaushaltsplanentwürfe (einschließlich aller Anlagen).
Weitere Informationen und das Archiv finden Sie [hier].
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Sicherheits-, Brand- und Katastrophenschutzangelegenheiten nimmt folgende Aufgaben wahr:

Beratung- und Beschlussempfehlung:

  • Beratung zu Fragen im Ordnungs- und Sicherheitsbereich,
  • Beratung zu Fragen des Brand- und Katastrophenschutzes einschließlich der örtlichen Feuerwehren,
  • Benennung/ Umbenennung von Straßen und Plätzen,
  • zum Immissionsschutz,
  • über die Widmung und Einziehung von Straßen, Wegen und Plätzen,
  • in Fragen Verkehrslenkung, soweit es sich nicht um einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt (verkehrsberuhigende Maßnahmen, Schulwegsicherung, Einbahnstraßenregelung, Parküberwachungseinrichtungen und sonstige Maßnahmen),
  • in den Angelegenheiten des Jagd-, Fischerei- und Forstwesens, soweit es die Gesetzgebung erfordert,
  • in Angelegenheiten des Friedhofswesens (auch bezüglich der Gräber von Opfern durch Kriegs- und Gewaltherrschaft),
  • Beratung des Haushaltsplanentwurfes und der Nachtragshaushaltsplanentwürfe (einschließlich aller Anlagen).
  • Beratung der Haushaltsabschnitte, die in die Zuständigkeit des Ausschusses fallen.
Weitere Informationen und das Archiv finden Sie [hier].

Dem Seniorenbeirat gehören 5 Mitglieder an. Sie sind ehrenamtlich tätig und müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree haben. Die Mitglieder werden von der Gemeindevertretung nach § 41 BbgKVerf für die Dauer der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaften im Land Brandenburg durch Abstimmung benannt. Dabei sollen die Vorschläge von Organisationen besonders berücksichtigt werden, zu deren Aufgaben die Unterstützung und Vertretung von Senioren gehören. Die Vorschläge sind an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu richten.

Dem Seniorenbeirat ist  Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Senioren in der Gemeinde Neuhausen/Spree haben, gegenüber der Gemeindevertretung Stellung zu nehmen. Dem Beirat soll eine schriftliche Stellungnahme ermöglicht werden. Die Anhörung findet nicht statt, wenn der Beirat rechtlich oder tatsächlich an der Wahrnehmung seiner Aufgaben gehindert ist.

Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und für den Fall der Verhinderung einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende vertritt den Beirat gegenüber den Organen der Gemeinde.

Der Beirat wird durch den Vorsitzenden einberufen. Der Hauptverwaltungsbeamte kann die Einberufung des Beirates verlangen. Einer ortsüblichen Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen bedarf es nicht. Der Hauptverwaltungsbeamte, von diesem beauftragte Personen und die Mitglieder der Gemeindevertretung haben im Beirat ein aktives Teilnahmerecht. Über die Ergebnisse der Sitzungen ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Auf das Verfahren im Beirat finden im Übrigen die Vorschriften der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg für den Ortsbeirat entsprechende Anwendung, soweit nicht der Beirat eine Regelung durch Geschäftsordnung trifft.

Weitere Informationen und das Archiv finden Sie [hier].
Weitere Informationen finden Sie [hier].
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten nimmt folgende Aufgaben wahr:

Beratung- und Beschlussempfehlung:

  • Mitwirkung bei der Entscheidung über die Ausführungsplanung bei kommunalen Bauvorhaben,
  • Mitwirkung bei der Auftragsvergabe für bewegliches Vermögen im Baubereich,
  • der Bauleitplanung und anderer Verfahren nach dem Baugesetzbuch,
  • zu den städtebaulichen Rahmenplanungen,
  • zur Koordinierung der überörtlichen Raumplanung,
  • zur Gesamtverkehrsplanung,
  • zu Satzungen nach dem Baugesetzbuch und der Bauordnung,
  • zur Planung der Flächenvorsorge, der Flächenerschließung, der Flächensanierung, der Standortauswahl für gewerbliche Unternehmen einschließlich Energie, Wasser und Abwasser,
  • zur Planung wichtiger Infra- und Wirtschaftsstrukturmaßnahmen, Mitwirkung bei Auswertung von Studien, Expertisen, Planungsunterlagen, Handelskonzepten, Verkehrs- und Wirtschaftsanalysen,
  • zu Baudenkmalen entsprechend des Denkmalschutzes,
  • wichtiger Planungsvorhaben für Baumaßnahmen in der Gemeinde Neuhausen/Spree und deren Standortbestimmung,
  • in Angelegenheiten der Entscheidungsvorbereitung für die Entwicklung bzw. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Tätigkeit,
  • in Angelegenheiten der Entscheidungsvorbereitung für die in der Kommune zu entscheidenden wirtschaftlichen Maßnahmen von Planungs-, Entwicklungs- und Fördervorhaben,
  • in Angelegenheiten der Nutzungskonzepte bei Flächen, Standorten und Gebäuden für wirtschaftsrelevante Vorhaben und Objekte,
  • Beratung von Angelegenheiten des Erwerbs, des Tausches sowie der Veräußerung von Vermögensgegenständen, insbesondere im Grundstücksverkehr, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt,
  • in Angelegenheiten der Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Unterstützung und Entwicklung vorhandener Betriebe, Institutionen und technologischer Projekte (Innovationsförderung) von Standortmarketing, Unternehmenseingründung und Existenzgründung,
  • zu Abgabensatzungen und Entgeltordnungen, soweit nicht andere Ausschüsse zuständig sind,
  • der Planungsvorhaben für städtische Baumaßnahmen und deren Standortbestimmung,
  • in Fragen des öffentlichen Personennahverkehrs,
  • zur Aufstellung und Durchführung von Wohnungsbauprogrammen und Bestätigung des Einsatzes von Fördermitteln,
  • zum Umweltschutz für die anderen Fachausschüsse,
  • zum Umweltschutz und zur Gestaltung von Grünflächen bei Planungsvorgaben der übrigen Fachausschüsse,
  • zur Förderung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen des gemeindlichen Aufgabenbereiches,
  • zur Förderung des Verantwortungsbewusstseins der Einwohner für Natur und Umwelt,
  • der Planung und Förderung der Anlage und des Erhalts von Naherholungsgebieten,
  • in Angelegenheiten des Kleingartenwesens,
  • bei der Planung und Förderung der Anlage und des Erhalts von gemeindeeigenen Grünanlagen,
  • zu Fragen, die den Bergbau in der Region der Gemeinde Neuhausen/Spree betreffen,
  • zur Naturschutz- und Landschaftspflege, Mitwirkung bei der Regionalplanung,
  • bei der Bauleit-, Rahmen-, und Landschaftsplanung sowie bei Planfeststellungsverfahren,
  • zur Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • in Angelegenheiten des Bauhofes
  • in Angelegenheiten des Wasser- und Bodenverbandes,
  • in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Versorgung mit Energie und Wasser und der schadlosen Abwasserableitung und behandlung
  • in Angelegenheiten des Wohnungswesens,
  • in Angelegenheiten der Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Unterstützung und Entwicklung des Tourismus
  • Beratung des Haushaltsplanentwurfes und der Nachtragshaushaltsplanentwürfe, die in die Zuständigkeit des Ausschusses fallen.

 

Weitere Informationen und das Archiv finden Sie [hier].