Vorläufiger Personalausweis
Allgemeine Informationen
Ein vorläufiger Personalausweis gilt entsprechend dem Verwendungszweck, maximal jedoch 3 Monate.
Die Ausstellung erfolgt im Einwohnermeldewesen und wird sofort ausgehändigt
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree
persönliche Antragstellung
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Notwendige Unterlagen
ein aktuelles biometrisches digitales Passbild (über eine zertifizierte Cloud vom Fotografen oder aus einem Drogeriemarkt oder eine gebührenpflichtige Passbildaufnahme im Einwohnermeldewesen)
bereits vorhandener Personalausweis
Geburts- oder Heiratsurkunde
Gebühren
10,00 € (Kartenzahlung möglich)
Ansprechpartner
Ordnungsverwaltung
Amtsweg 1
03058Neuhausen/Spree
03058Neuhausen/Spree
Frau C. Hartmann
Raum 1.03
Amtsweg 1
03058 Neuhausen/Spree
(035605) 612 - 305
(035605) 612 - 888