Reisepass (ePass)

Allgemeine Informationen

Voraussetzung:
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree

  • persönliche Antragstellung

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr kann nur im Beisein der/des Sorgeberechtigten erfolgen.

 

Gültigkeit:

bis zum 24. Lebensjahr - 6 Jahre

ab dem 24. Lebensjahr - 10 Jahre

 

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