Reisepass (ePass)
Allgemeine Informationen
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree
persönliche Antragstellung
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr kann nur im Beisein der/des Sorgeberechtigten erfolgen.
Gültigkeit:
bis zum 24. Lebensjahr - 6 Jahre
ab dem 24. Lebensjahr - 10 Jahre
Notwendige Unterlagen
ein aktuelles biometrisches digitales Passbild (über eine zertifizierte Cloud vom Fotografen oder aus einem Drogeriemarkt oder eine gebührenpflichtige Passbildaufnahme im Einwohnermeldewesen)
bereits vorhandener Reisepass (bei Minderjährigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten)
Geburts- oder Heiratsurkunde
Bearbeitungsdauer
Gebühren
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 37,50 €
als Expresspass (innerhalb v. 72 Std.) - 69,50 €
ab dem 24. Lebensjahr - 70,00 €
als Expresspass - 102,00 €
Reisepass mit 48 Seiten
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 59,50 €
als Expresspass - 91,50 €
ab dem 24. Lebensjahr - 82,00 €
als Expresspass - 114,00 €
Ansprechpartner
Ordnungsverwaltung
03058Neuhausen/Spree
Frau C. Hartmann
Raum 1.03
Amtsweg 1
03058 Neuhausen/Spree
(035605) 612 - 305
(035605) 612 - 888