!!! Nur noch digitale Lichtbilder ab dem 1. Mai !!!
Ab dem 1. Mai 2025 sind nur noch digitale Lichtbilder erlaubt!
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Pass- und Personalausweisbehörden nur noch digital erstellte Passfotos für die Beantragung von Pass- und Personalausweisen annehmen. Diese müssen über einen zertifizierten Fotografen oder externen Dienstleister direkt digital erstellt und für die Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Die Möglichkeit, ausgedruckte biometrische Passfotos oder gescannte Bilder einzureichen, besteht nur noch bis zum 30. April 2025.
Um eine schnelle und reibungslose Erstellung Ihrer Pass- und Personalausweise zukünftig gewährleisten zu können, wird das Einwohnermeldewesen der Gemeinde Neuhausen/Spree mit einem speziellen Fotoerfassungsgerät, welches von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt wird, ausgestattet. Zum aktuellen Zeitpunkt ist nicht bekannt, wann die Auslieferung dieses Fotoerfassungsgerätes durch die Bundesdruckerei erfolgt. Über den laufenden Prozess wird die Gemeinde Neuhausen/Spree auf Ihrer Internetseite regelmäßig informieren.
Die Passbilder können, sobald das Fotoerfassungsgerät der Bundesdruckerei zur Verfügung steht, direkt vor Ort erstellt und in den Antragsprozess eingebunden werden.
Was bedeutet das für unsere Bürgerinnen und Bürger?
Ab dem 1. Mai 2025 sind nur noch digitale Lichtbilder zulässig.
Bis zur Auslieferung des Fotoerfassungsgerätes müssen die Bürgerinnen und Bürger auf einen zertifizierten Anbieter (Fotografen oder anderen Dienstleister) zurückgreifen. Um Verzögerungen zu vermeiden, wird empfohlen, Reisepässe und Personalausweise frühzeitig zu beantragen.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau C. Hartmann unter der Telefonnummer 035605 612-305 zur Verfügung.
C. Hartmann
Sachbearbeiterin Einwohnermeldewesen