Frühzeitige Information der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Windpark Kathlow “ der Gemeinde Neuhausen / Spree nach § 3 Abs. 1 BauGB

Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.07.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windpark Kathlow“ beschlossen. 

Plangebiet

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist den als Anlage beigefügten Karten zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung sind.

Information / Beteiligung

Die Öffentlichkeit wird in Form eines öffentlichen Aushangs der vorliegenden Planunterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Dazu liegen der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom Dezember 2025 mit seiner Begründung inkl. Umweltbericht zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. 

Während dieser Auslegefrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse abgegeben werden.

Auslegung

Die Auslegung erfolgt in der Gemeindeverwaltung im Bauamt Amtsweg 1 in 03058 Neuhausen / Spree 

vom 26. Januar 2026 bis einschließlich 27. Februar 2026

während der folgenden Zeiten 

Montag            7:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Dienstag          7:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch          7:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Donnerstag      7:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag             7:30 Uhr – 12:00 Uhr

Information über das Internet

Ergänzend werden Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, während der Auslegungsfrist zusätzlich unter den nachfolgenden Internetadressen der Gemeinde bereitgestellt: 

www.neuhausen-spree.de

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

 

Dieter Perko

Bürgermeister

der Gemeinde Neuhausen/ Spree