Notbetreuung Grundschule und Kitas
Neuhausen/Spree
Die Kreisverwaltung Spree-Neiße stellt auf ihrer Internetseite ab sofort online die Antragsunterlagen zur Notbetreuung für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Gemäß der 5. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg (vgl. § 19) sind Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen zu schließen, wenn in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz von 300 an mehreren Tagen in Folge überschritten wird.
Für die Notbetreuung der Kinder der Klassen 1 - 4 gilt das gleiche Formular.
Wer bereits einen rechtskräftigen positiven Bescheid über die Notbetreuung seines Kindes im Hort erhalten hat, braucht keine neuen Anträge auszufüllen. Der Anspruch bleibt bestehen.