Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung für bestehende Kleinkläranlagen
In den letzten Wochen sind vermehrt Anfragen zur Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung für bestehende Kleinkläranlagen im Bauamt eingegangen.
Auf dem Formular, welches die Grundstücksbesitzer von der Unteren Wasserbehörde erhalten, ist eine Stellungnahme der Gemeinde bzw. des Trink- und Abwasserzweckverbandes erforderlich.
Entsprechend der Anschrift des betroffenen Grundstückes wenden Sie sich dazu bitte direkt an:
OT Bagenz, Drieschnitz und Kahsel --> Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband, Heinrichstraße 9, 03130 Spremberg, Tel: 03563/390614
OT Haasow --> Gemeinde Neuhausen/Spree, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen/Spree, Ansprechpartner Herr Mergl Tel: 035605/612-601
alle anderen Ortsteile --> Stadt Cottbus, Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, Servicebereich Abwasserentsorgung/Wasser, Ansprechpartner Herr Klausch Tel. 0355/612-2783
Die Ableitung von gereinigtem Abwasser z. B. in ein angrenzendes Gewässer oder über eine Versickerungsanlage in das Grundwasser erfüllt den Tatbestand einer Gewässerbenutzung.
Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde erforderlich.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepages des Landkreises Spree-Neiße bei www.lkspn.de/buergerservice/dienstleistungen --> unter K wie Kleinkläranlagen.
Weitere Informationen
Mehr über