Bekanntmachung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Groß Döbbern“
Billigung und Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhausen/Spree hat in Ihrer Sitzung am 03.03.2022 den vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Groß Döbbern“ OT Pücklerdorf Groß Döbbern (Pücklerowa wjas Wjelike Dobrynje), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung von Januar 2022 gebilligt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden fand in der Zeit vom 06. September bis einschließlich 17. September 2021 statt.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.
Dazu liegt der Entwurf und die Planzeichnung in der Fassung vom Januar 2022 nebst,
- Artenschutzfachbeitrag „Solarpark Groß Döbbern“,
- Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PVA Groß Döbbern“ sowie,
- umweltbezogene Stellungnahmen
vom 08.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023
in der Gemeinde Neuhausen/Spree, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen/Spree während folgender Zeiten:
Montag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es besteht in der Bauverwaltung, Zimmer 1.15, Gelegenheit zur Erörterung des Planes. Während dieser Auslegefrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Die o.g. Unterlagen können in der Zeit der Auslegung auch im Internet unter www.neuhausen-spree.de eingesehen werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Zu diesem Planverfahren sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbericht sowie in folgender Auflistung enthaltene Fachgutachten / Stellungnahmen
Als Teil der Begründung enthält der Umweltbericht umweltrelevante Informationen zur Bestandsaufnahme und zu Bewertungen des Umweltzustandes sowie zur Prognose / Bewertung der Auswirkungen der Planung. Die Kernaussagen im Hinblick auf die Auswirkungen der Planung stellen sich im Umweltbericht und in den umweltbezogenen Stellungnahmen wie folgt dar:
Schutzgut |
Art der Information |
Mensch |
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Boden |
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Altlasten |
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Wasser |
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Klima/Luft |
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Landschaftsbild |
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Arten und Biotope |
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Schutzgebiete |
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Denkmal |
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Siedlungsgeschichte |
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittleitung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
D. Perko
Bürgermeister der Gemeinde Neuhausen/Spree
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