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Frühzeitige Information der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Solarpark Bagenz“ der Gemeinde Neuhausen/Spree, Ortsteil Bagenz nach § 3 Abs. 1 BauGB

 
 
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Bekanntmachung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Groß Döbbern“

Neuhausen/Spree

Billigung und Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhausen/Spree hat in Ihrer Sitzung am 03.03.2022 den vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Groß Döbbern“ OT Pücklerdorf Groß Döbbern (Pücklerowa wjas Wjelike Dobrynje), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung von Januar 2022 gebilligt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden fand in der Zeit vom 06. September bis einschließlich 17. September 2021 statt.

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.

 

Dazu liegt der Entwurf und die Planzeichnung in der Fassung vom Januar 2022 nebst,

- Artenschutzfachbeitrag „Solarpark Groß Döbbern“,

- Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PVA Groß Döbbern“ sowie,

- umweltbezogene Stellungnahmen

 

vom 08.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023

in der Gemeinde Neuhausen/Spree, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen/Spree während folgender Zeiten:

Montag           8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

Dienstag         8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch         8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

Donnerstag     8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag            8:30 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es besteht in der Bauverwaltung, Zimmer 1.15, Gelegenheit zur Erörterung des Planes. Während dieser Auslegefrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Die o.g. Unterlagen können in der Zeit der Auslegung auch im Internet unter www.neuhausen-spree.de eingesehen werden.

 

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Zu diesem Planverfahren sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbericht sowie in folgender Auflistung enthaltene Fachgutachten / Stellungnahmen

 

Als Teil der Begründung enthält der Umweltbericht umweltrelevante Informationen zur Bestandsaufnahme und zu Bewertungen des Umweltzustandes sowie zur Prognose / Bewertung der Auswirkungen der Planung. Die Kernaussagen im Hinblick auf die Auswirkungen der Planung stellen sich im Umweltbericht und in den umweltbezogenen Stellungnahmen wie folgt dar:

 

Schutzgut

Art der Information

Mensch

  • Umweltbericht vom Januar 2022
    • Immissionsschutz (Blendwirkung der Module, Schlagschatten, Staub, Lärm), S.20
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt Belang Immissionsschutz vom 02. November 2021
    • Problematik möglicher Blendwirkungen auf die im Nahbereich bestehenden Schutzobjekte in Umweltbericht einarbeiten

 

Boden

  • Umweltbericht vom Januar 2022
    • Eingriffe in Bodenfunktionen, S. 21

 

Altlasten

  • Umweltbericht vom Januar 2022
    • Altlastenverdachtsflächen (Ställe, Dunglagerstätten, Jauchekanäle, Jauchegruben, Werkstatt) inklusive der Registrierungen im Altlastenverdachtsflächenkataster des Landkreises Spree-Neiße, S. 22
  • Stellungnahme des Landkreises Spree-Neiße / untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde vom 15.November 2022
    • Altlastenverdächtige Standorte im Geltungsbereich vorhanden
    • Erstellung eines Entsorgungskonzeptes notwendig

 

Wasser

  • Umweltbericht vom Januar 2022
    • Vorhandene Gewässer II. Ordnung, Grundwasser, Trinkwasser, Niederschlagswasser, S. 23
  • Altlastengutachten vom Februar 2020
    • Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser durch Folgenutzung Solarpark nicht auszuschließen, Empfehlung einer orientierenden Untersuchung
  • Stellungnahme des Landkreises Spree-Neiße vom 15. November 2021
    • Gewässer II. Ordnung vorhanden, Überbauung nicht zulässig

 

Klima/Luft

  • Umweltbericht vom Januar 2022
    • Emissions- und Immissionsquellen, S. 25

 

Landschaftsbild

  • Umweltbericht vom Januar 2022
    • Beräumung alter Gebäude und -teile, Pflanzung eines Landschaftselements im Ortseingangsbereich, S. 26

 

Arten und Biotope

  • Umweltbericht vom Januar 2022
    • Biotopkartierung mit Auflistung der vorhandenen Biotopstruktur, Faunavorkommen S. 27
  • Stellungnahme des Landkreises Spree-Neiße/ untere Naturschutzbehörde vom 15. November 2021
    • Geschütztes Biotop im Geltungsbereich vorhanden, erhebliche Beeinträchtigung durch Bebauung ist unzulässig
    • Planung führt zu Störungen im natürlichen Wanderverhalten besonders geschützter Tierarten
    • Abstandsflächen zwischen Baumpflanzungen und Zaunanlage sowie Straßenkörper einhalten

Schutzgebiete

  • Umweltbericht vom Januar 2022
    • Keine Schutzgebiete innerhalb oder in direkter Nachbarschaft des Plangebietes vorhanden, S. 32

Denkmal

  • Umweltbericht vom Januar 2022
    • Keine Denkmale im Geltungsbereich vorhanden oder bekannt, S. 32

Siedlungsgeschichte

  • Umweltbericht vom Januar 2022
    • Keine Auswirkung der Planung auf das Schutzgut, S. 33

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittleitung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

 

D. Perko

Bürgermeister der Gemeinde Neuhausen/Spree

 

GrD 1

GrD 2

Weitere Informationen

Downloads

  • Entwurf der Begründung
  • Planzeichnung
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Umweltbericht
  • Stellungnahme Landesamt f. Umwelt
  • Stellungnahme Landkreis Spree-Neiße

Mehr über

  • Gemeinde Neuhausen/Spree
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