Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Solarpark Bagenz“
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen/Spree hat am 19.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Neuhausen/Spree für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Solarpark Bagenz“ sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im Südosten der Ortslage Bagenz und umfasst ca. 49,82 ha. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage schaffen.
Der Geltungsbereich 1 umfasst in der Flur 2 der Gemarkung Bagenz die Flurstücke 15, 16, 17, 18, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 32/1, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44 sowie Teilflächen der Flurstücke: 10, 19, 20, 27, 28, 30, 32/1.
Die verkehrstechnische Erschließung des Plangebietes erfolgt im nördlichen Bereich des Flurstücks 43 über einen bestehenden Weg in der Flur 2 der Gemarkung Bagenz auf dem Flurstück 44.
Der Geltungsbereich 2 umfasst in der Flur 6 der Gemarkung Bagenz die Flurstücke 121, 124, 125, 126, 130 und Teilflächen der Flurstücke 118, 119, 120, 122, 123, 127, 129 sowie zur verkehrstechnischen Erschließung des Geltungsbereichs 2 eine Teilfläche des Flurstücks 21 in der Flur 6 der Gemarkung Bagenz.
Der Geltungsbereich 3 umfasst in der Flur 6 der Gemarkung Bagenz eine Teilfläche des Flurstücks 134/3.
Für den räumlichen Geltungsbereich sind die untenstehenden Lagepläne maßgebend.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Solarpark Bagenz“ der Gemeinde Neuhausen/Spree erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung, Umweltbericht, den zum Bebauungsplan erstellten Gutachten und den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet. Alle ausliegenden Unterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde Neuhausen/Spree unter http://www.neuhausen-spree.de einzusehen und können heruntergeladen werden.
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes werden in der Zeit vom 06. November 2023 bis einschließlich 08. Dezember 2023 auf der Internetseite der Gemeinde Neuhausen/Spree bereitgehalten.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Bauamt der Gemeinde Neuhausen/Spree, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen/Spree, während folgender Zeiten
Montag 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 7.30 Uhr – 12.00 Uhr
öffentlich aus. Es besteht in der Bauverwaltung, Zimmer 1.15, Gelegenheit zur Erörterung des Planes.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Gemeinde stellt dazu folgende Zugangsmöglichkeit per Mail bereit: bauamt@neuhausen-spree.de
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Neuhausen/Spree deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht folgende Arten umweltbezogener Informationen:
I. Aus dem Umweltbericht
Angaben zum Schutzgut Boden / Fläche
Bestandsbeschreibung zu den im Plangebiet vorkommenden Bodeneinheiten und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zum Biotopentwicklungspotenzial, zur natürlichen Bodenfruchtbarkeit und zur Speicher- und Reglerfunktion.Angaben zum Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes mit Ausführungen zu den Schutzgütern Grundwasser und Oberflächengewässer; zum Grundwasser im Hinblick auf Verschmutzungsempfindlichkeit und Grundwasserdargebot bzw. -nutzung, zum Schutzgut Oberflächengewässer im Hinblick auf Leistungsfähigkeit und Schutzwürdigkeit.Angaben zum Schutzgut Klima und Luft
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes mit Ausführungen zu den klimatischen und lufthygienischen Schutzfunktionen.Angaben zum Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt
Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungsstruktur und der faunistischen Ausstattung des Plangebietes und seines Umfeldes, Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf im Geltungsbereich und seinem Umfeld vorhandene Vegetationsstrukturen, Biotoptypen und Fauna.Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung
Bestandsbeschreibung der Landschaftsbildeinheiten im Untersuchungsgebiet und deren Vorbelastungen, Bestandsbeschreibung der erholungs- und erlebnisrelevanten Einrichtungen und Strukturen im Untersuchungsgebiet, Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung.Angaben zum Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit
Bestandsbeschreibung zur Lage des Plangebietes zu Siedlungsgebieten und zu Vorbelastungen der Siedlungsgebiete durch Immissionen, Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Schutzgut Mensch.Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bestandsbeschreibung und Bewertung des Schutzguts Kulturgüter mit Hinweisen auf die Lage des Plangebietes in einem archäologischen Relevanzgebiet und auf die in der Umgebung des Plangebietes gelegenen Kultur- und Baudenkmale; Bestandsbeschreibung und Bewertung des Schutzguts Sachgüter mit Hinweis auf das Nichtvorhandensein von als Sachgüter einzuordnenden Objekten.Angaben zu Schutzgebieten und Schutzobjekten
Angaben zur Betroffenheit von Schutzgebieten und Schutzobjekten durch die Aufstellung des Bebauungsplanes.
II. Aus dem Blendgutachten Solarpark Bagenz, Analyse der Reflexionswirkungen einer Photovoltaikanlage
Angaben zu den gesetzlichen Vorgaben zur Bewertung von Lichtreflexionen an Photovoltaikanlagen.
Angaben zu von den Photovoltaikmodulen verursachten Sonnenlichtreflexionen auf den Straßen- und Schienenverkehr sowie auf die Anlieger der Wohnsiedlung am Hobrichweg.
Einwendungen der Unteren Naturschutzbehörde bzgl. der Beachtung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen und zur Beachtung des Artenschutzes im Hinblick auf Störungspotenziale für wild lebende Tier- und Pflanzenarten und zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Schutzgut Landschaftsbild.
Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zur Sicherung grünordnerischer Maßnahmen, zu geschütztem Baumbestand innerhalb des Plangebietes und zu Baumreihen und Alleen im Bereich von Zuwegungen und zur ökologischen Baubegleitung.
Hinweise des Sachgebietes Kreis- und Bauleitplanung / Tourismus zur Präzisierung von Festsetzungen des Bebauungsplanes, u.a. zur Höhe der baulichen Anlagen und zu naturschutzfachlichen Festsetzungen.
Hinweis der Unteren Denkmalschutzbehörde auf das an das Plangebiet angrenzende Denkmal „Herrenhaus mit Wirtschaftsflügel, Park und Gärtnerhaus, Tor zum Park- und Schlossgelände“.
Hinweise der Unteren Wasserbehörde auf die Vermeidung schädlicher Gewässerveränderungen im Zusammenhang mit den Planvorhaben, zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und zu Erdaufschlüssen.
Hinweise der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde zu den gesetzlichen Maßgaben zum Umgang mit Boden, zur Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes und zum Erfordernis einer bodenkundlichen Baubegleitung und zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen im Rahmen des Rückbaus der Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Hinweise des Sachgebietes Landwirtschaft auf die Nutzung versiegelter Flächen und von Konversionsflächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Schonung landwirtschaftlicher Nutzflächen.
Hinweise des Sachgebietes Brand- und Katastrophenschutz zur Verhinderung eines Brandübergriffs auf benachbarte Waldflächen und zur Löschwasserversorgung.
Hinweis der Stabsstelle ÖPNV, Beteiligungscontrolling und Strukturentwicklung auf die Bedeutung der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien und Anregung zur Prüfung möglicher Doppelnutzungen von Flächen durch Photovoltaik und Landwirtschaft.
Hinweis auf die Lage des Plangebietes in einem kampfmittelbelasteten Gebiet.
III. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Stellungnahmen des Landkreises Spree/Neiße vom 29.06.2023 und 22.08.2023
Stellungnahme des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung vom 22.06.2023
Hinweis, dass durch das Planvorhaben kein Flurneuordnungsverfahren betroffen ist.
Hinweis, dass dem stetig steigenden Entzug land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen entgegenzuwirken ist.
Hinweise zu Ausgleichsmaßnahmen auf außerlandwirtschaftlichen Flächen und zur Nachnutzung nach Rückbau der Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Hinweis der Abteilung Technischer Umweltschutz zu von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen (Blendung, Geräusche, elektrische und magnetische Strahlung).
Hinweise der Abteilung Wasserwirtschaft zur Beachtung der Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes zum Schutz von Gewässerrandstreifen, zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und zur Beachtung der Umweltziele gemäß der Wasserrahmenrichtlinie.
Hinweise zum Umgang mit Bodendenkmalen und archäologischen Funden.
Hinweis auf die Einhaltung der gesetzlichen vorgeschriebenen Anbauverbotszone zur Landesstraße 47 und Hinweis zum Ausschluss jeglicher Blendwirkung auf den Verkehr.
Hinweis zum Ausschluss jeglicher Blendwirkung auf den Verkehr.
Hinweis zur Vorgehensweise in einem kampfmittelbelasteten Gebiet.
Hinweis zur Einhaltung eines Mindestabstandes zu Gewässern.
Anregungen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Anregung zu einer Gesamtbetrachtung der Bestückung der Lausitz / des Landes Brandenburg mit Solaranlagen.
Anregungen und Hinweise zur Eingrünung der Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Anregung zur Verlagerung der Erschließung des Geltungsbereichs 2 zum Zwecke der Minimierung der Verkehrsbelastung.
Anregung bzgl. der Pflanzung von Obstbäumen im Geltungsbereich 3.
Hinweis zur Vermeidung von auf die Wohnsiedlung einwirkenden Immissionen.
Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 04.07.2023
Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 09.06.2023
Stellungnahme des Landesbetriebes für Straßenwesen vom 26.06.2023
Stellungnahme des Landesamtes für Bau und Verkehr vom 20.06.2023
Stellungnahme des Zentraldienstes der Polizei vom 20.06.2023
Stellungnahme des Gewässerverbandes Spree-Neiße vom 07.06.2023
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Neuhausen/Spree ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Bürgermeister der Gemeinde Neuhausen/Spree
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