Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Solarpark Kahsel Süd“
Entwurfsbeschluss
Die Gemeindevertreterversammlung Neuhausen / Spree hat am 19.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Kahsel-Süd“ in der Fassung vom September 2023 sowie die zugehörige Begründung gebilligt.
Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Ziel der Planung ist es, Baurecht für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zu schaffen. Der Bebauungsplan beinhaltet die Festsetzung eines entsprechenden Sondergebietes.
Plangebiet
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches des beschlossenen Bebauungsplanes ist den als Anlage beigefügten Karten zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung sind.
Im Anhang ist auch die Lage der naturschutzfachlich erforderlichen Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereiches dargestellt.
Beteiligung über das Internet
Der beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung (einschließlich Umweltbericht) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet in der Zeit
vom 06.11.2023 bis einschließlich 06.12.2023
zu jedermanns Einsicht veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht folgende Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen, die Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung sind.
Die Unterlagen werden in der Zeit
vom 06.11.2023 bis einschließlich 06.12.2023
während folgender Zeiten
Montag 7:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 7:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag 7:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr – 12:00 Uhr
am Sitz der zuständigen Verwaltung Amtsweg 1 in 03058 Neuhausen/Spree im Raum-Nr. 1.15 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Abgabe von Stellungnahmen
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, der Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, bei der Gemeinde abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Die Gemeinde stellt dazu folgende Zugangsmöglichkeit per Mail bereit: bauamt@neuhausen-spree.de
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann darüber hinaus Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg, zum Beispiel schriftlich oder während der Dienstzeiten bei der oben genannten Adresse der zuständigen Verwaltung Amtsweg 1 in 03058 Neuhausen/Spree zur Niederschrift, abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Arten umweltbezogener Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht
Im Umweltbericht (UB) zum Entwurf sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Auf der Basis der vorliegenden umweltbezogenen Informationen ist im UB, der Planungsebene und dem Planungsstand entsprechend, die Ausgangslage hinsichtlich bestehender Schutzgebiete, hinsichtlich der Schutzgüter Lebensraum, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter beschrieben und bewertet.
Im Umweltbericht werden die Auswirkungen der zulässigen Vorhaben auf Schutzgebiete sowie auf die o. a. Schutzgüter beschrieben und bewertet.
Im Bericht sind mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen dargelegt. Für erheblich beeinträchtigten Schutzgüter sind im UB die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen herausgearbeitet. Ein Schwerpunkt der Betrachtungen sind der Sichtschutz (Landschaftsbild) sowie der besondere Artenschutz.
Neben dem Umweltbericht als Teil der Begründung werden folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt:
Artenschutzfachbeitrag (ASB), Stand Oktober 2023
In diesem Beitrag finden sich Aussagen zum Bestand und zu den Auswirkungen sowie zu notwendigen Maßnahmen hinsichtlich des besonderen Artenschutzes.
Gegenstand des Beitrages sind folgende Schutzgüter: Säugetiere, Reptilien, Vögel.
Fachbeitrag zur Bewertung der Schutzgüter sowie zum Eingriff / Ausgleich, Stand Oktober 2023
In diesem Beitrag finden sich Aussagen zum Bestand und zu den Auswirkungen sowie zu notwendigen Maßnahmen in Bezug auf die Umwelt.
Gegenstand des Beitrages sind folgende Schutzgüter: Mensch, Biotope und Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Landschaftsbild, Klima / Luft und Kultur- und Sachgüter. Betrachtet werden auch Schutzobjekte.
Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf in der Fassung Mai 2023
Landesamt für Umwelt (LfU)
Landkreis Spree/Neiße: Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde, Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR
In diesen Unterlagen sind nach Einschätzung der Gemeinde folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar.
Schutzobjekte
Schutzgebiete
Lösung Besonderer Artenschutz
Schutzgut Boden / Fläche
Schutzgut Wasser
Grundwasser
Schutzgut Tiere, Pflanzen
Biotoptypen
Artenschutzrechtlich relevante Arten: insbesondere Fischadler und Feldlerche
Gehölzschutz
Wald
Schutzgut Klima und Luft
Auswirkungen auf Klima / Klimaanpassung
Schutzgut Landschaft
Auswirkungen
Maßnahmen
Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung insgesamt
Schallimmissionen
Elektrische und magnetische Strahlungsemissionen
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
Auswirkungen auf Denkmale
Eingriffsbewältigung
Eingriffsermittlung und -bewertung, Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich zu den relevanten Schutzgütern
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Bürgermeister der Gemeinde Neuhausen/Spree
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