Beflaggung am 3. Oktober
Beflaggung zum Tag der Deutschen Einheit
Nachdem die jahrelangen friedlichen Proteste der Bevölkerung am 9. November 1989 den Fall der Berliner Mauer erwirkt hatten, wurde die Wiedervereinigung knapp ein Jahr später am 3. Oktober 1990 mittels des "Vertrags zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die Herstellung der Einheit Deutschlands" gänzlich vollzogen. Dieser Vertrag legt auch den 3. Oktober als jährlich stattfindenden Feiertag fest.
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