Richter/innen und Schöff/innen gesucht!
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter bzw. Schöffinnen und Schöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit - 01.01.2024 bis 31.12.2028 - gesucht
Die derzeitige Wahlperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter endet 2023. Aus diesem Grund werden Bürgerinnen und Bürger gesucht, die sich dieser ehrenamtlichen Tätigkeit in der neuen Wahlperiode 2024 bis 2028 widmen möchten. Voraussetzungen dafür sind u. a. die deutsche Staatsangehörigkeit, die Vollendung des 25. Lebensjahres und der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichterinnen und -richter mit. Über juristische Kenntnisse müssen sie nicht verfügen. Vielmehr sollen ihre Alltagskenntnisse, gesunder Menschenverstand und allgemeine Lebenserfahrung die Entscheidung der Berufsrichter ergänzen. Für die Tätigkeit in diesem Ehrenamt erhalten sie eine Aufwandsentschädigung und den Ersatz von Fahrtkosten beziehungsweise sonstigen notwendigen Aufwendungen. Berufstätige erhalten zusätzlich eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall.
Die Gemeinde Neuhausen/Spree ist aufgefordert, eine Kandidatenliste mit insgesamt acht Bewerberinnen und Bewerbern für das Amtsgericht Cottbus vorzulegen. Sollten Sie Interesse an diesem Amt haben, senden Sie bitte das ausgefüllte Bewerbungsformular (siehe unten) bis zum 01.03.2023 an die Gemeindeverwaltung Neuhausen/Spree, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen/Spree.
Die erforderlichen Daten werden der Gemeindevertretung Neuhausen/Spree zur Abstimmung vorgelegt bzw. nach Beschlussfassung öffentlich in der Gemeindeverwaltung Neuhausen/Spree ausgelegt.
Wir möchten Sie gern motivieren, sich für dieses wichtige Amt der Rechtsprechung zu bewerben. Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf bzw. sozialer Stellung repräsentieren. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern telefonisch unter 035605 612-0 bzw. per E-Mail: an die Gemeindeverwaltung wenden.
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