Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12.10.2023) ist es ab dem
01.01.2024 NICHT mehr möglich Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Neue Kinderreisepässe oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses können noch bis Ende 2023 beantragt werden.
Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen zwei und vier Wochen.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.
Wer beabsichtigt noch vor dem 31.12.2023 einen Kinderreisepass zu beantragen oder zu verlängern, wird gebeten eine diesbezügliche Information bis zum 30.11.2023 an den Sachbereich Einwohnermeldewesen per Mail oder direkt unter der Rufnummer 035605 / 612305 mitzuteilen. Die Vorinformation dient zur Sicherstellung des Vorhandenseins der Dokumente (Kinderreisepass) am Tag der Beantragung im Einwohnermeldewesen.
gez. Hartmann
SB Einwohnermeldewesen
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