Auslegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Neuhausen/Spree zur Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 - 2028
Gemäß § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen durch die Gemeinden aufzustellen. Diese Vorschlagsliste wird der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhausen/Spree in der Sitzung am 04. Mai 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt. Gemäß § 36 Abs. 3 GVG ist die Vorschlagsliste eine Woche lang zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Die Auslegung erfolgt vom 19.06. – 26.06.2023 im Zimmer 2.05 der Gemeindeverwaltung Neuhausen/Spree, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen/Spree zu folgenden Zeiten:
Mo., Mi. 8:00 – 15:00 Uhr
Di. 8:00 – 18:00 Uhr
Do. 8:00 – 16:00 Uhr
Fr. 8:00 – 12:00 Uhr.
Gemäß § 37 GVG kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch bei der Gemeinde Neuhausen/Spree, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen/Spree erhoben werden. Der Einspruch kann damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 31 und § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach § 33 und § 34 GVG und § 44a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG) nicht aufgenommen werden sollten.
Perko, Bürgermeister
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