Frühzeitige Information der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Solarpark Bagenz“ der Gemeinde Neuhausen/Spree, Ortsteil Bagenz nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhausen/Spree hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Solarpark Bagenz“ beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch damit eingeleitet.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet befindet sich im Südosten der Ortslage Bagenz und umfasst ca. 51,43 ha. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage schaffen.
Der Geltungsbereich 1 umfasst in der Flur 2 der Gemarkung Bagenz die Flurstücke 15, 16, 17, 18, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 32/1, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44 sowie Teilflächen der Flurstücke: 10, 19, 20, 28, 29, 30, 33.
Die verkehrstechnische Erschließung des Plangebietes erfolgt im nördlichen Bereich.über einen Anschluss an die bestehende Landesstraße L 47 in der Flur 3 der Gemarkung Bagenz auf den Flurstücken 221 und 223.
Der Geltungsbereich 2 umfasst in der Flur 6 der Gemarkung Bagenz die Flurstücke 119, 120, 121, 124, 125, 126, 130 und Teilflächen der Flurstücke 118, 122, 123, 127, 129 sowie zur verkehrstechnischen Erschließung des Geltungsbereichs 2 eine Teilfläche des Flurstücks 21 in der Flur 5 der Gemarkung Bagenz im südlichen Bereich.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht liegt vom 05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023 in der Gemeinde Neuhausen/Spree, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen/Spree, während folgender Zeiten
Montag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
öffentlich aus. Die Unterlagen können nach erfolgter Terminabsprache auch außerhalb der vorgenannten Zeiten eingesehen werden. Es besteht in der Bauverwaltung, Zimmer 1.15, Gelegenheit zur Erörterung des Planes. Während dieser Auslegefrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Bagenz“ in der Fassung vom März 2023 schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse abgegeben werden.
Ergänzend werden alle Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, während der Auslegungsfrist zusätzlich auf dieser Seite - siehe unten - ausgestellt.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“.
Perko
Bürgermeister
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