Gemeindevertretung
besteht aus 18 Mitgliedern und dem Bürgermeister. Die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung in der aktuellen Legislaturperiode war am 19. Juni 2014.
Die nächste Kommunalwahl findet am 26. Mai 2019 statt.
Entsprechend § 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beschließt die Gemeindevertretung über alle Angelegenheiten der Gemeinde , soweit sie die Angelegenheiten nicht dem Hauptausschuss oder dem Bürgermeister übertragen hat oder soweit nicht Ausschüsse oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig sind.
Nach der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Neuhausen/Spree bereiten die Ausschüsse entsprechend § 43 BbgKVerf Beschlüsse der Gemeindevertretung vor, indem sie die Anträge und Beschlussvorlagen in den Sitzungen ausführlich und sachkundig beraten. Die Ausschüsse geben der Gemeindevertretung Empfehlungen.
Abweichend von Absatz 2 beschließt der Hauptausschuss entsprechend § 50 Absatz 2 BbgKVerf über diejenigen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Gemeindevertretung bedürfen und nicht nach § 54 der BbgKVerf dem hauptamtlichen Bürgermeister obliegen.
Mitglieder
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Sitzungskalender
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Archiv
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