Gemeindevertretung

besteht aus 16 Mitgliedern und dem Bürgermeister. Die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung in der aktuellen Legislaturperiode war am 18. Juni 2019.

 

Die nächste Kommunalwahl findet 2024 statt.

 

Aufgaben der Gemeindevertretung

Entsprechend § 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beschließt die Gemeindevertretung über alle Angelegenheiten der Gemeinde , soweit sie die Angelegenheiten nicht dem Hauptausschuss oder dem Bürgermeister übertragen hat oder soweit nicht Ausschüsse oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig sind.

 

Nach der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Neuhausen/Spree bereiten die Ausschüsse entsprechend § 43 BbgKVerf Beschlüsse der Gemeindevertretung vor, indem sie die Anträge und Beschlussvorlagen in den Sitzungen ausführlich und sachkundig beraten. Die Ausschüsse geben der Gemeindevertretung Empfehlungen.

 

Abweichend von Absatz 2 beschließt der Hauptausschuss entsprechend § 50 Absatz 2 BbgKVerf über diejenigen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Gemeindevertretung bedürfen und nicht nach § 54 der BbgKVerf dem hauptamtlichen Bürgermeister obliegen.



Hier finden Sie Informationen über die Mitglieder. [mehr]



Hier finden Sie die Einladungen und Protokolle vergangener Sitzungen. [mehr]