Gemeindevertretung

besteht aus 16 Mitgliedern und dem Bürgermeister. Die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung in der aktuellen Legislaturperiode war am 18. Juni 2019.

 

Die nächste Kommunalwahl findet 2024 statt.

 

Aufgaben der Gemeindevertretung

Entsprechend § 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beschließt die Gemeindevertretung über alle Angelegenheiten der Gemeinde , soweit sie die Angelegenheiten nicht dem Hauptausschuss oder dem Bürgermeister übertragen hat oder soweit nicht Ausschüsse oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig sind.

 

Nach der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Neuhausen/Spree bereiten die Ausschüsse entsprechend § 43 BbgKVerf Beschlüsse der Gemeindevertretung vor, indem sie die Anträge und Beschlussvorlagen in den Sitzungen ausführlich und sachkundig beraten. Die Ausschüsse geben der Gemeindevertretung Empfehlungen.

 

Abweichend von Absatz 2 beschließt der Hauptausschuss entsprechend § 50 Absatz 2 BbgKVerf über diejenigen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Gemeindevertretung bedürfen und nicht nach § 54 der BbgKVerf dem hauptamtlichen Bürgermeister obliegen.

Mitglieder

 
Vorsitz: Herr Numrich
Stellvertreter: Frau Dabow
Herr Kosel

Ordentliche Mitglieder
Frau Dabow
Herr Gläser
Herr Kosel
Herr Krogull
Herr Krüger
Herr Kurschies
Herr Mischke
Herr J. Müller
Herr Numrich
Herr Penitzka
Herr Perko
Herr Schiele
Herr Scholtosch
Herr Starick
Herr Vatter
Herr Weidner
Frau Zimmermann