Passwesen
Bitte beachten Sie: Derzeit ist eine vorherige telefonisch Terminabsprache mit dem/der jeweiligen Sachbearbeiter/in notwendig. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Kontaktliste.
Personalausweis
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Persönliche Antragstellung
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Notwendige Unterlagen:
- Ein biometrisches Lichtbild entsprechend der Farbmustertafel der Bundesdruckerei
- Bereits vorhandener Personalausweis
- Die Geburts- oder Heiratsurkunde
Gültigkeit/Gebühren:
- Bis zum 24. Lebensjahr - 6 Jahre - 22,80 € (in bar, keine Kartenzahlung möglich)
- Ab dem 24. Lebensjahr - 10 Jahre - 28,80 € (in bar, keine Kartenzahlung möglich)
Bearbeitungszeit: 2 bis 3 Wochen
Bearbeitung: Zimmer 1.03, Frau Gallay
Tel.: 035605/612305
Vorläufiger Personalausweis
Ein vorläufiger Personalausweis gilt entsprechend dem Verwendungszweck, maximal jedoch 3 Monate.
Die Ausstellung erfolgt im Einwohnermeldewesen und wird sofort ausgehändigt
Notwendige Unterlagen:
- Ein biometrisches Lichtbild entsprechend der Farbmustertafel der Bundesdruckerei
- Bereits vorhandener Personalausweis
- Die Geburts- oder Heiratsurkunde
Gebühren: 10,00 € (in bar, keine Kartenzahlung möglich)
Bearbeitung: Zimmer 1.03, Frau Gallay
Tel.: 035605/612305
Reisepass (ePass)
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree
- Persönliche Antragstellung
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18.Lebensjahr kann nur im Beisein der/des Sorgeberechtigten erfolgen.
Notwendige Unterlagen:
- biometrisches Lichtbild entsprechend der Farbmustertafel der Bundesdruckerei
- Bereits vorhandener Reisepass (bei Minderjährigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten)
- Die Geburts- oder Heiratsurkunde
Gültigkeit:
- Bis zum 24. Lebensjahr - 6 Jahre
- Ab dem 24. Lebensjahr - 10 Jahre
Bearbeitungszeit: 3 Wochen
Gebühren (in bar keine EC-Kartenzahlung):
- Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 37,50 € (in bar, keine Kartenzahlung möglich)
- Als Expresspass (innerhalb v. 72 Std.) - 69,50 € (in bar, keine Kartenzahlung möglich)
- Ab dem 24. Lebensjahr - 60 € (in bar, keine Kartenzahlung möglich)
- Als Expresspass - 92 € (in bar, keine Kartenzahlung möglich)
Reisepass mit 48 Seiten
- Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 59,50 € (in bar, keine Kartenzahlung möglich)
- Als Expresspass - 91,50 € (in bar, keine Kartenzahlung möglich)
- Ab dem 24. Lebensjahr - 82 € (in bar, keine Kartenzahlung möglich)
- Als Expresspass - 114 € (in bar, keine Kartenzahlung möglich)
Bearbeitung: Zimmer 1.03, Frau Gallay
Tel.: 035605/612305
Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass wird grundsätzlich nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, z.B. wenn der Passbewerber glaubhaft macht, dass er sofort einen Pass benötigt (kurzfristiger Reiseantritt) und die Ausstellung eines "richtigen" Passes nicht bis zum Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauches möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird kurzfristig ausgestellt, gilt ein Jahr und wird sofort ausgehändigt.
Unterlagen u. Voraussetzungen - wie Reisepass
Gebühren: 26 €
Bearbeitung: Zimmer 1.03, Frau Gallay
Tel.: 035605/612305
Kinderreisepass
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree
- Die Beantragung kann nur durch die/den Sorgeberechtigten erfolgen.
- Das Kind, für das der Kinderpass ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung anwesend sein.
- Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft
Notwendige Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis o. gültiger Reisepass des/der Antragstellers/in
- biometrisches Lichtbild
- Die Geburtsurkunde des Kindes
- Sorgerechtsbeschluss o. rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Schriftliche Zustimmung beider Elternteile o. Sorgeberechtigten zur Ausstellung des Kinderpasses
- Bei Verlängerung des Kinderpasses, der alte Kinderpass
Gültigkeit:
- Ein Kinderpass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres beantragt werden
Bearbeitungszeit:
- Die Ausstellung u. Verlängerung erfolgt im Einwohnermeldewesen u. wird sofort ausgehändigt.
Gebühren (in bar keine EC-Kartenzahlung):
- Neubeantragung - 13 €
- Verlängerung - 6 €
- Änderung - 6 €
- Wohnortänderungen sind gebührenfrei
Bearbeitung: Zimmer 1.03, Frau Gallay
Tel.: 035605/612305
Verlust von Dokumenten !
Haben Sie ein Dokument verloren oder ist es Ihnen gestohlen worden, müssen Sie dies umgehend der Meldebehörde mitteilen. Die Verlustanzeige wird in Ihrer Anwesenheit von der Meldebehörde ausgefüllt und muss mit Ihrer Unterschrift versehen werden.