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Sportstätten, Sportbetrieb, Spielplätze

 

Gemäß der aktuell geltenden Umgangsverordnung des Landes Brandenburg (§18) ist Sport auf allen Sportanlagen unter Auflagen erlaubt.

 

Sport in geschlossenen Räumen (z.B. Turnhalle):

Auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen ist Folgendes sicherzustellen:

  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts aller Personen
  • Zutritt nur für Sportlerinnen und Sportler, keine Symptome einer COVID-19-Infektion aufweisen,
  • Erfassen von Personendaten aller Sportlerinnen und Sportler
  • Es gilt die 3-G-Regel!
  • Maskenpflicht in den Umkleideräumen (Duschräume dürfen unter der  Einhaltung des Abstandsgebots genutzt werden)
  • gemeinsame Ausübung von Kontaktsport mit mehr als 30 Sportausübenden ist untersagt
  • regelmäßiges Lüften

 

 

 

Hygienekonzept für Sportanlagen_04.06.2021