Sportstätten, Sportbetrieb, Spielplätze
Gemäß der aktuell geltenden Umgangsverordnung des Landes Brandenburg (§18) ist Sport auf allen Sportanlagen unter Auflagen erlaubt.
Sport in geschlossenen Räumen (z.B. Turnhalle):
Auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen ist Folgendes sicherzustellen:
- Steuerung und Beschränkung des Zutritts aller Personen
- Zutritt nur für Sportlerinnen und Sportler, keine Symptome einer COVID-19-Infektion aufweisen,
- Erfassen von Personendaten aller Sportlerinnen und Sportler
- Es gilt die 3-G-Regel!
- Maskenpflicht in den Umkleideräumen (Duschräume dürfen unter der Einhaltung des Abstandsgebots genutzt werden)
- gemeinsame Ausübung von Kontaktsport mit mehr als 30 Sportausübenden ist untersagt
- regelmäßiges Lüften
Hygienekonzept für Sportanlagen_04.06.2021