Header Neuhausen/Spree                                      Button SpreeCamp NEU Button Flugplatz NEU Button WFS neu Button Formularservice NEU 

 
über Golnik2 | zur StartseiteStausee4 | zur StartseiteStausee6 | zur StartseiteStausee5 | zur Startseiteüber Golnik1 | zur StartseiteStausee | zur StartseiteStausee_Film | zur StartseiteGolf_Film | zur StartseiteKühe_Film | zur StartseiteStausee_Film2 | zur StartseiteSpree_Film | zur StartseiteVerwaltung 2019 | zur Startseite
Link zur Seite versenden
 

Sportstätten, Sportbetrieb, Spielplätze

 

Gemäß der aktuell geltenden Umgangsverordnung des Landes Brandenburg (§18) ist Sport auf allen Sportanlagen unter Auflagen erlaubt.

 

Sport in geschlossenen Räumen (z.B. Turnhalle):

Auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen ist Folgendes sicherzustellen:

  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts aller Personen
  • Zutritt nur für Sportlerinnen und Sportler, keine Symptome einer COVID-19-Infektion aufweisen,
  • Erfassen von Personendaten aller Sportlerinnen und Sportler
  • Es gilt die 3-G-Regel!
  • Maskenpflicht in den Umkleideräumen (Duschräume dürfen unter der  Einhaltung des Abstandsgebots genutzt werden)
  • gemeinsame Ausübung von Kontaktsport mit mehr als 30 Sportausübenden ist untersagt
  • regelmäßiges Lüften

 

 

 

Hygienekonzept für Sportanlagen_04.06.2021