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Veranstaltungen

Für Veranstaltungen mit und ohne Unterhaltungscharakter gibt es gemäß der aktuellen Umgangsverordnung des Landes Brandenburg (§ 10 und 11) nun die gleichen Personenobergrenzen. So sind jetzt Veranstaltungen auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts mit höchstens 1.000 gleichzeitig teilnehmenden Personen zulässig.

 

Dabei gibt es folgende Auflagen:

  • Erfassen von Personendaten aller Besucherinnen und Besucher
  • Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen
  • regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen
  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (medizinische Maske), sofern man sich nicht auf einem festen Sitzplatz aufhält; ein Mindestabstand von 1m muss dabei eingehalten werden
  • Zutritt für Personen ohne Symptome einer COVID-19-Infektion
  • bei Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter in geschlossenen Räumen gilt die 3-G-Regel

 


Private Feiern und Zusammenkünfte:
Private Feiern im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis aus besonderem Anlass sind im privaten Wohnraum und im zugehörigen befriedeten Besitztum oder in öffentlichen oder angemieteten Räumen (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser)

  • unter freiem Himmel mit bis zu 100 und
  • in geschlossenen Räumen mit bis zu 50

gleichzeitig anwesenden Gästen zulässig. Dabei müssen aber die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden.

 

Besondere Anlässe sind z.B.: Verlobungsfeiern, Polterabende, Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Geburtstags-, Einweihungs-, Prüfungs- und Abschlussfeiern

 

Bitte beachten Sie auch das Hygienekonzept der Gemeinde Neuhausen/Spree für kommunale Räumlichkeiten:

 

Hygienekonzept kommunale Räumlichkeiten_04.06.2021