- 09.07.2026 bis 21.08.2026 Sommerferien
- 22.08.2026 Einschulung 1. Klassen
- 24.08.2026 Beginn des neuen Schuljahres
- 29.08.2026 Open Air Sommerkino
- 07.09.2026 Montagsrunde: Wald im Wandel – Ein Förster erzählt aus seinem Revier
- 09.07.2026 bis 21.08.2026 Sommerferien
- 22.08.2026 Einschulung 1. Klassen
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- 29.08.2026 Open Air Sommerkino
- 07.09.2026 Montagsrunde: Wald im Wandel – Ein Förster erzählt aus seinem Revier
Vollmacht zur Abholung des Personalausweises
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree
- Persönliche Antragstellung
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Gültigkeit/Gebühren:
- Bis zum 24. Lebensjahr - 6 Jahre - 22,80 €
- Ab dem 24. Lebensjahr - 10 Jahre - 37,00 €
Notwendige Unterlagen
Bei der Beantragung:
- Ein biometrisches Lichtbild entsprechend der Farbmustertafel der Bundesdruckerei
- Bereits vorhandener Personalausweis
- Die Geburts- oder Heiratsurkunde
Bei der Abholung:
- Den bereits vorhandenen / abgelaufenen Personalausweis
- Evtl. die Spezialvollmacht (Mustervorlage am Ende der Seite)
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen
Ansprechpartner
Ordnungsverwaltung
Amtsweg 1
03058Neuhausen/Spree
03058Neuhausen/Spree
Frau C. Hartmann
Raum 1.03
Amtsweg 1
03058 Neuhausen/Spree
(035605) 612 - 305
(035605) 612 - 888
Formulare
iAnmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
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Vollmacht zur Abholung des Personalausweises