- 18.11.2025 Weihnachtskugeln bemalen
- 25.11.2025 Weihnachtskugeln bemalen
- 28.11.2025 OG Volkssolidarität Basteln zur Weihnachtszeit
- 28.11.2025 Adventskranzbasteln
- 29.11.2025 Glühweinfest auf dem Dorfanger Drieschnitz
- 18.11.2025 Weihnachtskugeln bemalen
- 25.11.2025 Weihnachtskugeln bemalen
- 28.11.2025 OG Volkssolidarität Basteln zur Weihnachtszeit
- 28.11.2025 Adventskranzbasteln
- 29.11.2025 Glühweinfest auf dem Dorfanger Drieschnitz
Vorläufiger Reisepass
Allgemeine Informationen
Ein vorläufiger Reisepass wird grundsätzlich nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, z.B. wenn der Passbewerber glaubhaft macht, dass er sofort einen Pass benötigt (kurzfristiger Reiseantritt) und die Ausstellung eines "richtigen" Passes nicht bis zum Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauches möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird kurzfristig ausgestellt, gilt ein Jahr und wird sofort ausgehändigt.
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree
persönliche Antragstellung
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr kann nur im Beisein der/des Sorgeberechtigten erfolgen.
Notwendige Unterlagen
ein aktuelles biometrisches digitales Passbild (über eine zertifizierte Cloud vom Fotografen oder aus einem Drogeriemarkt oder eine gebührenpflichtige Passbildaufnahme im Einwohnermeldewesen)
bereits vorhandener Reisepass (bei Minderjährigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten)
Geburts- oder Heiratsurkunde
Gebühren
26,00 €
Ansprechpartner
Ordnungsverwaltung
03058Neuhausen/Spree
Frau C. Hartmann
Raum 1.03
Amtsweg 1
03058 Neuhausen/Spree
(035605) 612 - 305
(035605) 612 - 888

















