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Personalausweis

Allgemeine Informationen

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen oder besonderen Meldepflicht nach dem Brandenburgischen Meldegesetz unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

 

Personalausweise können auch für Kinder ausgestellt werden. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie im Einwohnermeldeamt.

Informationen zum Online-Ausweis

 

Der "alte" Personalausweis ist bei Abholung des "neuen" Personalausweises im Einwohnermeldeamt vorzulegen und abzugeben.
 

Voraussetzungen:
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree

  • persönliche Antragstellung

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

  • bei Antragstellung einer unter 16-jährigen Person: Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten

Notwendige Unterlagen

  • ein aktuelles biometrisches digitales Passbild (über eine zertifizierte Cloud vom Fotografen oder aus einem Drogeriemarkt oder eine gebührenpflichtige Passbildaufnahme im Einwohnermeldewesen)

  • bereits vorhandener Personalausweis

  • Geburts- oder Heiratsurkunde

Bearbeitungsdauer

2 Wochen

Gebühren

bis zum 24. Lebensjahr - 6 Jahre - 27,60 € 

ab dem 24. Lebensjahr - 10 Jahre - 46,20 € 

Ansprechpartner


Ordnungsverwaltung

Amtsweg 1
03058Neuhausen/Spree

Frau C. Hartmann
Raum 1.03
Amtsweg 1
03058 Neuhausen/Spree
Telefon (035605) 612 - 305
Telefax (035605) 612 - 888