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Bekanntmachung Bebauungsplan „Solarpark Groß Döbbern“

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhausen/Spree am 04.03.2021 beschlossene Bebauungsplan „Solarpark Groß Döbbern“ im Ortsteil Pücklerdorf Groß Döbbern wurde durch die höhere Verwaltungsbehörde am 12.07.2023 gem. § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.

Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung und den Umweltbericht im Bauamt der Gemeinde Neuhausen/Spree, Zi. 1.15, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen während folgender Zeiten:
 

Mo8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Di8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mi8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Do8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Fr8:30 Uhr – 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten beachtlichen Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 und § 39 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

D. Perko
Bürgermeister der Gemeinde Neuhausen/Spree


 

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Neuhausen/Spree

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