- 09.07.2026 bis 21.08.2026 Sommerferien
- 22.08.2026 Einschulung 1. Klassen
- 24.08.2026 Beginn des neuen Schuljahres
- 29.08.2026 Open Air Sommerkino
- 07.09.2026 Montagsrunde: Wald im Wandel – Ein Förster erzählt aus seinem Revier
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Neuhausen / Spree Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes 2. Änderung "Wohnbebauung an den zwei Eichen" der Gemeinde Neuhausen / Spree nach § 3 Ab
Entwurfsbeschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhausen/Spree hat in ihrer Sitzung am 29.01.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung an den Zwei Eichen“ einschließlich der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 18.12.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belangen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB.
Ziel der Durchführung des Bauleitverfahrens in der 2. Änderung im Sinne des § 1 i.V.m. § 2 BauGB ist es, den rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahre 2000 zu reaktivieren und einer zeitgemäßen Entwicklung einer Wohnbebauung in Form von Eigenheimen zuzuführen, welche sich gestalterisch in das Ortsbild einfügt und dieses ergänzt.
Plangebiet
Der geänderte räumliche Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. B-Döbb-02/ 2. Änderung umfasst eine Fläche von circa 25 000 Quadratmetern (2,5 Hektar) und schließt unter anderem die in der Flur 002 der Gemarkung Klein Döbbern gelegenen Flurstücke 67, 255, 426, 453, 454, 455, 456, 457, 458, 459, 460, 461, 462 und 4/4 ein, die sich im Privatbesitz befinden und teilweise schon mit Eigenheimen bebaut wurden. Zum Geltungsbereich gehörig darüber hinaus die Flurstücke 67 (Birkenweg), 425 und 433 (Langer Graben), die sich in öffentlicher Verwaltung befinden. Der Birkenweg wird zur Erschließung des geplanten Wohngebietes mitentwickelt und über die Zwei Eichen mit der Gaglower Straße verbunden.
Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches ist im Übrigen im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Beteiligung über das Internet
Der beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet in der Zeit
vom 16.03.2026 bis einschließlich 20.04.2026
unter der nachfolgenden Adresse zu jedermanns Einsicht veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht folgende Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen, die Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung sind.
Die Unterlagen werden in der Zeit
vom 16.03.2026 bis einschließlich 20.04.2026
während folgender Zeiten:
Montag
7:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag
7:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch
7:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag
7:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag
7:30 Uhr – 12:00 Uhr
am Sitz der zuständigen Verwaltung Amtsweg 1 in 03058 Neuhausen/Spree im Raum-Nr. 1.15 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Abgabe von Stellungnahmen
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, der Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, bei der Gemeinde abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Die Gemeinde stellt dazu folgende Zugangsmöglichkeit per Mail bereit:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann darüber hinaus Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg, zum Beispiel schriftlich oder während der Dienstzeiten bei der oben genannten Adresse der zuständigen Verwaltung Amtsweg 1 in 03058 Neuhausen/Spree zur Niederschrift, abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Dieter Perko
Bürgermeister
der Gemeinde Neuhausen/ Spree



















