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Bebauungsplan „Forsthaus Kuhla mit Forstbetriebshof“

Frühzeitige Information der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Forsthaus Kuhla mit Forstbetriebshof“ der Gemeinde Neuhausen/Spree, Ortsteil Pücklerdorf Groß Döbbern nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhausen/Spree hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Forsthaus Kuhla mit Forstbetriebshof“ beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch damit eingeleitet.

Der Bebauungsplan wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB auf die Umweltprüfung (UVP) der unmittelbar benachbarten Windräder zurückgegriffen, die mit Genehmigungsbescheid Nr. 40.047.00/18/1.6.2VT12 vom 08.09.2020 genehmigt und festgesetzt wurde.

 

Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich im Westen der Ortslage Pücklerdorf Groß Döbbern und umfasst ca. 2 ha. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines Forsthauses mit Forstbetriebshof schaffen.
Der Geltungsbereich umfasst in der Flur Gemarkung Groß Döbbern Flur 1 die Flurstücke 122, 123, 125 in Teilbereichen, 1/75 in Teilbereichen, 162 in Teilbereichen, 163, 1/105, Gesamtgröße gegen 2 ha.
Hinweis: die Teilflächen der LEAG werden in Absprache proforma in das B-Plangebiet mit einbezogen ohne deren planungsrechtlichen Bestand zu verändern.

Die verkehrstechnische Erschließung des Plangebietes erfolgt über die bestehende Landesstraße L 472. 
  

Auslegung
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt vom 08.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024 in der Gemeinde Neuhausen/Spree, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen/Spree, während folgender Zeiten

Montag        7:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag      7:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch     7:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag         7:30 Uhr – 12:00 Uhr

öffentlich aus. Die Unterlagen können nach erfolgter Terminabsprache auch außerhalb der vorgenannten Zeiten eingesehen werden. Es besteht in der Bauverwaltung, Zimmer 1.15, Gelegenheit zur Erörterung des Planes. Während dieser Auslegefrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Forsthaus Kuhla mit Forstbetriebshof“ in der Fassung vom Januar 2024 schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse abgegeben werden.

 

Information über das Internet
Ergänzend werden alle Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, während der Auslegungsfrist zusätzlich auf dieser Seite (siehe unten) bereitgestellt.

 

Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“.

 

Dieter Perko
Bürgermeister der Gemeinde Neuhausen/Spree