Gemeindevertretung
besteht aus 16 Mitgliedern und dem Bürgermeister. Die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung in der aktuellen Legislaturperiode war am 18. Juni 2019.
Die nächste Kommunalwahl findet 2024 statt.
Entsprechend § 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beschließt die Gemeindevertretung über alle Angelegenheiten der Gemeinde , soweit sie die Angelegenheiten nicht dem Hauptausschuss oder dem Bürgermeister übertragen hat oder soweit nicht Ausschüsse oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig sind.
Nach der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Neuhausen/Spree bereiten die Ausschüsse entsprechend § 43 BbgKVerf Beschlüsse der Gemeindevertretung vor, indem sie die Anträge und Beschlussvorlagen in den Sitzungen ausführlich und sachkundig beraten. Die Ausschüsse geben der Gemeindevertretung Empfehlungen.
Abweichend von Absatz 2 beschließt der Hauptausschuss entsprechend § 50 Absatz 2 BbgKVerf über diejenigen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Gemeindevertretung bedürfen und nicht nach § 54 der BbgKVerf dem hauptamtlichen Bürgermeister obliegen.
Mitglieder
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Sitzungskalender
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Archiv
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