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Hauptausschuss

Der Hauptausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr:

Der Hauptausschuss ist grundsätzlich zuständig für die Vorberatung der Beschlüsse der Gemeindevertretung. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern der Gemeindevertretung zusammen, der Bürgermeister ist der Vorsitzende des Hauptausschusses.

 

Der Hauptausschuss nimmt alle an die Gemeindevertretung gerichteten Petitionen gemäß § 16 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) zur Kenntnis, berät darüber und leitet diese mit einer Empfehlung an die Gemeindevertretung weiter.

 

Dem Hauptausschuss obliegen:

  • die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben nach § 50 Absatz 2 und 3 der BbgKVerf,

die Entscheidung über:

  • Kompetenzstreitigkeiten der Ausschüsse,
  • die Koordinierung der Ausschussarbeit,
  • Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung,
  • die Stundung von Geldforderungen ab 5.000,00 Euro,
  • Stundungen mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren,
  • den Erlass von Geldforderungen ab 1.000,00 Euro,
  • die Niederschlagung von Geldforderungen ab 5.000,00 Euro,
  • die Vergaben ab einer Größenordnung von 100.000,00 Euro.

Beratung und Beschlussempfehlung:

  • die Durchführung von Veranstaltungen mit besonderer Bedeutung,
  • die Mitgliedschaft in Vereinen und kommunalen Verbänden,
  • Beratung des Haushaltsplanentwurfes und der Nachtragshaushaltsplanentwürfe (einschließlich aller Anlagen).

Mitglieder

 
Vorsitz: Herr Perko
Stellvertreter: Herr Numrich

Ordentliche Mitglieder
Frau Dabow
Herr Kosel
Herr Penitzka