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Seniorenbeirat

Dem Seniorenbeirat gehören 5 Mitglieder an. Sie sind ehrenamtlich tätig und müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree haben. Die Mitglieder werden von der Gemeindevertretung nach § 41 BbgKVerf für die Dauer der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaften im Land Brandenburg durch Abstimmung benannt. Dabei sollen die Vorschläge von Organisationen besonders berücksichtigt werden, zu deren Aufgaben die Unterstützung und Vertretung von Senioren gehören. Die Vorschläge sind an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu richten.

Dem Seniorenbeirat ist  Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Senioren in der Gemeinde Neuhausen/Spree haben, gegenüber der Gemeindevertretung Stellung zu nehmen. Dem Beirat soll eine schriftliche Stellungnahme ermöglicht werden. Die Anhörung findet nicht statt, wenn der Beirat rechtlich oder tatsächlich an der Wahrnehmung seiner Aufgaben gehindert ist.

Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und für den Fall der Verhinderung einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende vertritt den Beirat gegenüber den Organen der Gemeinde.

Der Beirat wird durch den Vorsitzenden einberufen. Der Hauptverwaltungsbeamte kann die Einberufung des Beirates verlangen. Einer ortsüblichen Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen bedarf es nicht. Der Hauptverwaltungsbeamte, von diesem beauftragte Personen und die Mitglieder der Gemeindevertretung haben im Beirat ein aktives Teilnahmerecht. Über die Ergebnisse der Sitzungen ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Auf das Verfahren im Beirat finden im Übrigen die Vorschriften der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg für den Ortsbeirat entsprechende Anwendung, soweit nicht der Beirat eine Regelung durch Geschäftsordnung trifft.

Mitglieder

 
Vorsitz: Frau Andreas

Ordentliche Mitglieder
Frau Andreas
Herr Dr. Andreas
Frau Bialek
Frau W. Krüger
Herr Dr. Schulz