Passwesen
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen oder besonderen Meldepflicht nach dem Brandenburgischen Meldegesetz unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Personalausweise können auch für Kinder ausgestellt werden. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie im Einwohnermeldeamt.
Der "alte" Personalausweis ist bei Abholung des "neuen" Personalausweises im Einwohnermeldeamt vorzulegen und abzugeben.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree
- Persönliche Antragstellung
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- bei Antragstellung einer unter 16-jährigen Person: Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten
Notwendige Unterlagen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild entsprechend der Farbmustertafel der Bundesdruckerei
- Bereits vorhandener Personalausweis
- die Geburts- oder Heiratsurkunde
Gültigkeit/Gebühren:
- Bis zum 24. Lebensjahr - 6 Jahre - 22,80 € (Kartenzahlung möglich)
- Ab dem 24. Lebensjahr - 10 Jahre - 37,00 € (Kartenzahlung möglich)
Bearbeitungszeit: 2 Wochen
Bearbeitung: Zimmer 1.03, Frau Gallay
Tel.: 035605/612305
Ein vorläufiger Personalausweis gilt entsprechend dem Verwendungszweck, maximal jedoch 3 Monate.
Die Ausstellung erfolgt im Einwohnermeldewesen und wird sofort ausgehändigt
Notwendige Unterlagen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild entsprechend der Farbmustertafel der Bundesdruckerei
- Bereits vorhandener Personalausweis
- die Geburts- oder Heiratsurkunde
Gebühren: 10,00 € (Kartenzahlung möglich)
Bearbeitung: Zimmer 1.03, Frau Gallay
Tel.: 035605/612305
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree
- Persönliche Antragstellung
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18.Lebensjahr kann nur im Beisein der/des Sorgeberechtigten erfolgen.
Notwendige Unterlagen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild entsprechend der Farbmustertafel der Bundesdruckerei
- Bereits vorhandener Reisepass (bei Minderjährigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten)
- die Geburts- oder Heiratsurkunde
Gültigkeit:
- Bis zum 24. Lebensjahr - 6 Jahre
- Ab dem 24. Lebensjahr - 10 Jahre
Bearbeitungszeit: 3 Wochen
Gebühren (in bar keine EC-Kartenzahlung):
- Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 37,50 € (Kartenzahlung möglich)
- Als Expresspass (innerhalb v. 72 Std.) - 69,50 € (Kartenzahlung möglich)
- Ab dem 24. Lebensjahr - 60 € (Kartenzahlung möglich)
- Als Expresspass - 92 € (Kartenzahlung möglich)
Reisepass mit 48 Seiten
- Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 59,50 € (Kartenzahlung möglich)
- Als Expresspass - 91,50 € (Kartenzahlung möglich)
- Ab dem 24. Lebensjahr - 82 € (Kartenzahlung möglich)
- Als Expresspass - 114 € (Kartenzahlung möglich)
Bearbeitung: Zimmer 1.03, Frau Gallay
Tel.: 035605/612305
Ein vorläufiger Reisepass wird grundsätzlich nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, z.B. wenn der Passbewerber glaubhaft macht, dass er sofort einen Pass benötigt (kurzfristiger Reiseantritt) und die Ausstellung eines "richtigen" Passes nicht bis zum Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauches möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird kurzfristig ausgestellt, gilt ein Jahr und wird sofort ausgehändigt.
Unterlagen u. Voraussetzungen - wie Reisepass
Gebühren: 26 € (Kartenzahlung möglich)
Bearbeitung: Zimmer 1.03, Frau Gallay
Tel.: 035605/612305
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree
- Die Beantragung kann nur durch die/den Sorgeberechtigten erfolgen.
- Das Kind, für das der Kinderpass ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung anwesend sein.
- Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft
Notwendige Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis o. gültiger Reisepass des/der Antragstellers/in
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild entsprechend der Farbmustertafel der Bundesdruckerei
- Die Geburtsurkunde des Kindes
- Sorgerechtsbeschluss o. rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Schriftliche Zustimmung beider Elternteile o. Sorgeberechtigten zur Ausstellung des Kinderpasses
- Bei Verlängerung des Kinderpasses, der alte Kinderpass
Gültigkeit:
- Die Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses beträgt ein Jahr; max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
- Kinderreisepässe können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert oder aktualisiert werden.
- Die Verlängerung oder Aktualisierung muss vor Ablauf der Gültigkeit des Kinderreisepasses beantragt werden.
Bearbeitungszeit:
- Die Ausstellung u. Verlängerung erfolgt im Einwohnermeldewesen u. wird sofort ausgehändigt.
Gebühren (in bar keine EC-Kartenzahlung):
- Neubeantragung - 13 € (Kartenzahlung möglich)
- Verlängerung - 6 € (Kartenzahlung möglich)
- Änderung - 6 € (Kartenzahlung möglich)
- Wohnortänderungen sind gebührenfrei
Bearbeitung: Zimmer 1.03, Frau Gallay
Tel.: 035605/612305
Haben Sie ein Dokument verloren oder ist es Ihnen gestohlen worden, müssen Sie dies umgehend der Meldebehörde mitteilen. Die Verlustanzeige wird in Ihrer Anwesenheit von der Meldebehörde ausgefüllt und muss mit Ihrer Unterschrift versehen werden.