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Passwesen

Personalausweis

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen oder besonderen Meldepflicht nach dem Brandenburgischen Meldegesetz unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

 

Personalausweise können auch für Kinder ausgestellt werden. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie im Einwohnermeldeamt.

 

Der "alte" Personalausweis ist bei Abholung des "neuen" Personalausweises im Einwohnermeldeamt vorzulegen und abzugeben.
 

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree

  • Persönliche Antragstellung

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

  • bei Antragstellung einer unter 16-jährigen Person: Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten

 

Notwendige Unterlagen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild entsprechend der Farbmustertafel der Bundesdruckerei

  • Bereits vorhandener Personalausweis

  • die Geburts- oder Heiratsurkunde

 

Gültigkeit/Gebühren (Kartenzahlung möglich):

  • Bis zum 24. Lebensjahr - 6 Jahre    -  22,80 € 

  • Ab dem 24. Lebensjahr - 10 Jahre  -  37,00 €

 

Bearbeitungszeit: 2 Wochen

 

Bearbeitung: Zimmer 1.03, Frau C. Hartmann

Tel.: 035605/612305

 

Vorläufiger Personalausweis

Ein vorläufiger Personalausweis gilt entsprechend dem Verwendungszweck, maximal jedoch 3 Monate.

 

Die Ausstellung erfolgt im Einwohnermeldewesen und wird sofort ausgehändigt

 

Notwendige Unterlagen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild entsprechend der Farbmustertafel der Bundesdruckerei

  • Bereits vorhandener Personalausweis

  • die Geburts- oder Heiratsurkunde

 

Gebühren (Kartenzahlung möglich):  10,00 €  

 

Bearbeitung: Zimmer 1.03, Frau C. Hartmann

Tel.: 035605/612305

 

Reisepass (ePass)

Voraussetzung:

  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree

  • Persönliche Antragstellung

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18.Lebensjahr kann nur im Beisein der/des Sorgeberechtigten erfolgen.

 

Notwendige Unterlagen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild entsprechend der Farbmustertafel der Bundesdruckerei

  • Bereits vorhandener Reisepass (bei Minderjährigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten)

  • die Geburts- oder Heiratsurkunde

 

Gültigkeit:

  • Bis zum 24. Lebensjahr - 6 Jahre

  • Ab dem 24. Lebensjahr - 10 Jahre

 

Bearbeitungszeit: 3 Wochen

 

Gebühren (Kartenzahlung möglich):

  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 37,50 € 

  • Als Expresspass (innerhalb v. 72 Std.) - 69,50 €

  • Ab dem 24. Lebensjahr - 70,00 €

  • Als Expresspass - 102,00 € 

 

Reisepass mit 48 Seiten

  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 59,50 €

  • Als Expresspass - 91,50 € 

  • Ab dem 24. Lebensjahr - 82,00 €

  • Als Expresspass - 114,00 €

 

Bearbeitung: Zimmer 1.03, Frau C. Hartmann

Tel.: 035605/612305

 

Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass wird grundsätzlich nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, z.B. wenn der Passbewerber glaubhaft macht, dass er sofort einen Pass benötigt (kurzfristiger Reiseantritt) und die Ausstellung eines "richtigen" Passes nicht bis zum Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauches möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird kurzfristig ausgestellt, gilt ein Jahr und wird sofort ausgehändigt.

 

Unterlagen u. Voraussetzungen - wie Reisepass

 

Gebühren (Kartenzahlung möglich): 26,00 €

Bearbeitung: Zimmer 1.03, Frau C. Hartmann

Tel.: 035605/612305

 

Verlust von Dokumenten !

Haben Sie ein Dokument verloren oder ist es Ihnen gestohlen worden, müssen Sie dies umgehend der Meldebehörde mitteilen. Die Verlustanzeige wird in Ihrer Anwesenheit von der Meldebehörde ausgefüllt und muss mit Ihrer Unterschrift versehen werden.