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Nachrichten
 
Richter/innen und Schöff/innen gesucht!
 
 
Glasfaser-Ausbau: Information für die geförderten Gebiete
 
 
Informationen zum Zuschuss für Öl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen
 
 
Auswertung Fotowettbewerb 2022 und Fotokalender
 
 
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Veranstaltungen
 
Film-Gottesdienst der Kirchengemeinde

29.01.2023

Klein Döbbern
 
Winterferien

30.01.2023 bis 03.02.2023

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Gemeinde Neuhausen/Spree


Veranstaltungen


11.02.​2023
Zampern
In den Ortsteilen: Frauendorf, Groß Döbbern, Groß Oßnig und Neuhausen [mehr]
 
01.04.​2023
Arbeitseinsatz / Frühjahrsputz
In den Ortsteilen: Frauendorf, Haasow und Roggosen [mehr]
 
08.04.​2023
Osterfeuer
In den Ortsteilen: Bagenz, Frauendorf, Gablenz, Groß Oßnig, Haasow, Komptendorf, Koppatz, Laubsdorf, Neuhausen, Roggosen und Sergen [mehr]
 
30.04.​2023
Maibaumstellen / Tanz in den Mai
In den Ortsteilen: Groß Döbbern, Groß Oßnig, Neuhausen und Roggosen [mehr]
 
29.05.​2023
Gottesdienst am Stausee / Südstrand
[mehr]
 

Aktuelle Meldungen

Richter/innen und Schöff/innen gesucht!

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter bzw. Schöffinnen und Schöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit - 01.01.2024 bis 31.12.2028 - gesucht  

 

Die derzeitige Wahlperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter endet 2023. Aus diesem Grund werden Bürgerinnen und Bürger gesucht, die sich dieser ehrenamtlichen Tätigkeit in der neuen Wahlperiode 2024 bis 2028 widmen möchten. Voraussetzungen dafür sind u. a. die deutsche Staatsangehörigkeit, die Vollendung des 25. Lebensjahres und der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree. 

 

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichterinnen und -richter mit. Über juristische Kenntnisse müssen sie nicht verfügen. Vielmehr sollen ihre Alltagskenntnisse, gesunder Menschenverstand und allgemeine Lebenserfahrung die Entscheidung der Berufsrichter ergänzen. Für die Tätigkeit in diesem Ehrenamt erhalten sie eine Aufwandsentschädigung und den Ersatz von Fahrtkosten beziehungsweise sonstigen notwendigen Aufwendungen. Berufstätige erhalten zusätzlich eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall.

 

Die Gemeinde Neuhausen/Spree ist aufgefordert, eine Kandidatenliste mit insgesamt acht Bewerberinnen und Bewerbern für das Amtsgericht Cottbus vorzulegen. Sollten Sie Interesse an diesem Amt haben, senden Sie bitte das ausgefüllte Bewerbungsformular (siehe unten) bis zum 01.03.2023 an die Gemeindeverwaltung Neuhausen/Spree, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen/Spree. 


Die erforderlichen Daten werden der Gemeindevertretung Neuhausen/Spree zur Abstimmung vorgelegt bzw. nach Beschlussfassung öffentlich in der Gemeindeverwaltung Neuhausen/Spree ausgelegt. 

Wir möchten Sie gern motivieren, sich für dieses wichtige Amt der Rechtsprechung zu bewerben. Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf bzw. sozialer Stellung repräsentieren. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern telefonisch unter 035605 612-0 bzw. per E-Mail: an die Gemeindeverwaltung wenden.
 

Foto zur Meldung: Richter/innen und Schöff/innen gesucht!
Foto: Richter/innen und Schöff/innen gesucht!

Glasfaser-Ausbau: Information für die geförderten Gebiete

Informationen zum passiven Glasfaser-Anschluss (d.h. Glasfaser-Anschluss ohne Vertrag mit einem Dienste-Anbieter):

 

Bitte beachten Sie: Grundstücke im Gebiet des geförderten Glasfaser-Ausbaus bekommen einen kostenfreien, passiven Glasfaser-Anschluss bis zum Hausübergabepunkt. Voraussetzung dafür ist, dass der Firma Deutsche Glasfaser ein vom Hauseigentümer unterzeichneter Gestattungsvertrag vorliegt. Diesen erhalten Sie im Servicepunkt der Deutschen Glasfaser, Am Gewerbepark 1, 03051 Cottbus zu folgenden Zeiten:


Donnerstag von 09 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr 
Freitag von 09 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr 
jeden ersten Samstag im Monat von 10 - 13 Uhr und 14 - 15 Uhr

 

Der Antrag für einen kostenlosen passiven Glasfaser-Hausanschluss (Gestattungsvertrag) ist leider nicht online verfügbar. Nutzen Sie bitte den Servicepunkt!!
 

Informationen zum Zuschuss für Öl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen

Nutzerinnen und Nutzer von Öl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen sollen finanziell entlastet werden. Dies hat der Bundesrat bereits am Freitag, den 16. Dezember 2022, bestätigt. Doch auf welchem Wege und mit welchen konkreten Konditionen dies erfolgen soll, ist noch nicht endgültig geklärt. Aufgrund der zahlreichen Nachfragen zu diesem Thema gibt der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa hierzu erste Informationen.

 

Die Auszahlung des Geldes sollen die Bundesländer übernehmen, zur Verfügung gestellt werden die Mittel allerdings durch den Bund. Um die Hilfen zu erhalten, müssen sie beantragt werden. Das ist einer der großen Unterschiede im Vergleich zu den Entlastungen für Gas-Kunden, die automatisch ausgezahlt werden. Wie genau die Antragstellung ablaufen soll und ab wann der Zuschuss zu den Heizkosten überwiesen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

 

Berechtigt soll sein, wer eine Brennstoffrechnung vorlegen kann, wonach sich die Preise mindestens verdoppelt haben. In absoluten Zahlen muss der Zuwachs bei 100,- Euro oder mehr liegen. Erstattet werden – analog zur Gaspreisbremse – 80 Prozent dessen, was über die Verdopplung hinausgeht. Die Förderobergrenze soll 2.000,- Euro pro Haushalt betragen. Dem Antrag sollte eine eidesstattliche Erklärung und die bis zum 1. Dezember 2022 erstellte Rechnung angehängt werden.

 

Da aktuell noch nicht endgültig geregelt ist, bei welcher staatlichen Stelle (Behörde) die Beantragung des Zuschusses für Öl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen zu erfolgen hat, bittet der Landkreis alle Bürgerinnen und Bürger von telefonischen Rückfragen an den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa in diesem Zusammenhang derzeit abzusehen.
Sobald gesetzlich geregelt ist, wie die Beantragung und auch über welche staatliche Stelle die Auszahlung abläuft, wird der Landkreis darüber informieren.

 

Pressemitteilung des Landkreises Spree-Neiße vom 10.01.2023

Auswertung Fotowettbewerb 2022 und Fotokalender

Der Fotowettbewerb 2022 der Gemeinde Neuhausen/Spree erbat von den Hobby-FotografInnen der Gemeinde „Heimische Tierwelt in Wald und Flur“.
Insgesamt 114 Fotos von 30 Fotografen wurden von der fachkundigen Jury beurteilt. Dazu gehörten auch in diesem Jahr der Bürgermeister Herr Perko, die Kunstlehrerin Frau Tinzmann, die Sachbearbeiterin Kultur u.a. Frau Schebitz und Eberhard Krüger, Künstler aus Komptendorf.

 

Die Jury vergab für jede Einreichung Punkte, woraus die Sieg-Fotos des diesjährigen Fotowettbewerbs ermittelt wurden. Eine Auswahl der schönsten und jahreszeitlich passendsten Fotos traf die Jury für den Fotokalender der Gemeinde für das Jahr 2023, der ab sofort in der Verwaltung käuflich zu erwarben ist (5,50 € – der Verkauf erfolgt über die Gemeindekasse – Herr Wittich).

 

 

Alle Einreichungen zum diesjährigen Fotowettbewerb sind wie gewöhnlich in den Fluren der Gemeindeverwaltung in Neuhausen anzuschauen. Zusätzlich finden Sie unter dieser Meldung eine Bildergalerie aller eingereichten Fotos.


Die Platzierten sind:
3. Platz – „Kleiner Feuerfalter“ von Heike Henschel
2. Platz – „Neue Nachbarn“ von Heike Jahn
Sieger – „Segelfalter trifft Sommerflieder“ von Petra Kurschies

 

Herzlichen Glückwunsch den Gewinnerinnen und dem Gewinner und allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern vielen Dank für Ihr Mitmachen!

Foto zur Meldung: Auswertung Fotowettbewerb 2022 und Fotokalender
Foto: Auswertung Fotowettbewerb 2022 und Fotokalender

Baumfällarbeiten im Bereich der B 97 / B 168

Am Donnerstag, 08.12.2022, beginnen Baumfällarbeiten zwischen Wappenhaus und Weidmannsruh sowie der Landesstraße L 50 im Bereich des Knotenpunktes mit der Bundesstraße B 168. Damit werden Voraussetzungen für die Fortsetzung des Baus der Ortsumfahrung Cottbus im zweiten Verkehrsabschnitt geschaffen. 

Weitere Baumfällarbeiten sind für den Bereich der Kreisstraße K 7114 Kahrener Dorfstraße und südlich der Autobahn A 15 vorgesehen. 

Die Arbeiten werden bei halbseitiger Sperrung der Fahrbahn durchgeführt, es kann zu kurzfristigen Einschränkungen kommen. Ende März 2023 sollen die Baumfällarbeiten beendet sein.

Der Landesbetrieb Straßenwesen bittet um Verständnis für die Einschränkungen im Bereich des Bauvorhabens.
 

Standesamt vergibt Trautermine für 2023

Ab Dienstag, dem 13. September, ab 9 Uhr, vergibt das Standesamt Burg (Spreewald) die Trautermine für das Jahr 2023.

 

Zuständig ist das Standesamt für das Amt Burg (Spreewald) sowie für die Stadt Drebkau und die Gemeinden Kolkwitz und Neuhausen/Spree.


Jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag sind Eheschließungen zwischen 9 und 14 Uhr möglich, am Dienstag und Donnerstag nach Absprache.
An Sonn- und Feiertagen finden keine Eheschließungen statt, und nicht jeder Samstag ist ein Trausamstag. 
Welche Samstage in den jeweiligen Kommunen zur Verfügung stehen, wird ab dem 10. September auf der Internetseite www.amt-burg-spreewald.de veröffentlicht.
Neben den standesamtlichen Trauzimmer in Burg (Spreewald), in Kolkwitz, Neuhausen/Spree und auf dem Steinitzhof in Drebkau, kann man in 14 gewidmeten Trauorten Ja sagen.


Paare können wählen zwischen dem romantischen Schloss, dem luxuriösen Hotel, dem urigen Gasthof oder einer ehemaligen Dorfkapelle. 


Die Standesbeamtinnen sind am Dienstag, 13. September, ab 9 Uhr, unter Tel. (035603) 682 -30, - 36, -50 sowie -55 zu erreichen.
 

Grundsteuerreform: Ermittlung des Bodenrichtwertes

(07.07.2022)

So ermitteln Sie den Bodenrichtwert im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform:

 

  • Link: https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/
  • Adresse oder Flurstück eingeben (hier Amtsweg 1)
  • Flurstück anklicken
  • Klick auf "Link zur Anzeige Grundsteuer-Informationen (BRW + EMZ)"

 

Bodenrichtwert

Kein Badeverbot am Stausee / Bagenzer Seite mehr!

(21.06.2022)

Talsperre Spremberg/Grodk: Aufhebung der Allgemeinverfügung

 

Aufenthalt in und auf Teilen der Talsperre wieder möglich


Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa hebt mit sofortiger Wirkung die am 14. Juni 2022 erlassene Allgemeinverfügung über das Verbot des Badens und weiterer Nutzungen in und auf der Talsperre Spremberg/Grodk auf.

Nachdem bei zwei Wasser- und Uferbeprobungen zur Untersuchung der Belastung durch Cyanobakterien, auch Blaualgen genannt,  kein massenhaftes Auftreten mehr festgestellt werden konnte, wird das Badeverbot in dem betroffenen Bereich auf der „Bagenzer Seite“ aufgehoben.

Damit ist der Aufenthalt im Wasser wieder möglich. 

 


Quelle: Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
 

Verändertes Vorgehen bei Registrierung und Meldung ab 1. Juni

Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa weist darauf hin, dass sich geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die eine private Unterkunft oder Wohnung in den Kommunen (Stadt Forst (Lausitz), Stadt Guben, Stadt Spremberg, Stadt Welzow, Stadt Drebkau, Amt Döbern-Land, Amt Burg (Spreewald), Amt Peitz, Gemeinde Neuhausen/Spree, Gemeinde Kolkwitz, Gemeinde Schenkendöbern) gefunden haben, beim zuständigen Einwohnermeldeamt melden müssen.
Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bzw. die Meldebescheinigung ist für die spätere Schulanmeldung, für die Kontoeröffnung und viele weitere Dinge erforderlich.
Aufgrund der bestehenden Sprachbarriere zwischen Mitarbeitenden des Meldeamtes und ukrainisch- bzw. russischsprachigen Bürgerinnen und Bürgern, bittet der Landkreis um die Begleitung durch einen Sprachmittler oder Dolmetscher.
 
Darüber hinaus informiert die Kreisverwaltung, dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine noch bis zum 31. Mai 2022 beim Fachbereich Soziales des Landkreises Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, die der Landkreis (Fachbereich Soziales/Sozialamt) bewilligt und auszahlt.


Ab dem 1. Juni 2022 sollen ukrainische Flüchtlinge Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II)  durch die zuständigen Jobcenter erhalten. Für den Spree-Neiße-Kreis ist dann das örtliche Jobcenter Spree-Neiße zuständig.
Das entsprechende Gesetz muss noch verabschiedet werden (voraussichtlich am 23.05.2022), aber die Beantragung der Leistungen kann ab sofort in den Außenstellen Guben, Forst (Lausitz), Cottbus, Spremberg erfolgen.


Weitere Informationen zum sog. Rechtskreiswechsel (Sozialamt-Jobcenter) und der Antrag sind zu finden unter www.jobcenter-spree-neisse.de (Informationen für Ukrainerinnen und Ukrainer).
Allgemeine Informationen für ukrainische Geflüchtete gibt es unter www.lkspn.de. 
 
Neu ist ab dem 1. Juni 2022 auch, dass sich geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die direkt nach Spree-Neiße kommen, in der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt melden müssen.
Hier können dann die Registrierung und eine Weiterleitung in andere aufnahmebereite Bundesländer erfolgen.

 

Quelle: Pressemitteilung 115/2022 des Landkreises Spree-Neiße vom 12.05.2022

Foto zur Meldung: Verändertes Vorgehen bei Registrierung und Meldung ab 1. Juni
Foto: Verändertes Vorgehen bei Registrierung und Meldung ab 1. Juni

Interviewer:innen für den Zensus 2022 gesucht!

In diesem Jahr findet wieder der #Zensus 2022 statt, hierfür werden noch Interviewer:innen gesucht. 
Diese Tätigkeit ist zwar ehrenamtlich, eine attraktive Aufwandsentschädigung ist aber vorgesehen!

 

Werden Sie Interviewer

 

Was der Zensus ist, erfahren Sie auf der Homepage des Landkreises Spree-Neiße unter:
https://www.lkspn.de/kreisverwaltung/zensus_2022.html

 

und in folgendem Video:
https://www.youtube.com/watch?v=IV_L09uUKvM

 

Wenn Sie Interesse haben, wenden Sie sich gern an die Erhebungsstelle des Landkreises Spree-Neiße unter:

Tel.: 03562 693322

Mail-Adresse:  ehst-spn@zensus-bbb.de

 

Sie können auch direkt folgendes Bewerbungsformular ausfüllen:
https://www.lkspn.de/media/file/kreisverwaltung/zensus/formular_bewerbung_erhebungsbeauftragte_spn_.pdf

 

... und an die o.g. Mail-Adresse senden oder postalisch an:

 

Landkreis Spree-Neiße
Erhebungsstelle Zensus
Käthe-Kollwitz-Str. 2A
03149 Forst (Lausitz) 


Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Unterstützung! 
 

Foto zur Meldung: Interviewer:innen für den Zensus 2022 gesucht!
Foto: Interviewer:innen für den Zensus 2022 gesucht!

Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung für bestehende Kleinkläranlagen

In den letzten Wochen sind vermehrt Anfragen zur Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung für bestehende Kleinkläranlagen im Bauamt eingegangen. 
Auf dem Formular, welches die Grundstücksbesitzer von der Unteren Wasserbehörde erhalten, ist eine Stellungnahme der Gemeinde bzw. des Trink- und Abwasserzweckverbandes erforderlich. 

 

Entsprechend der Anschrift des betroffenen Grundstückes wenden Sie sich dazu bitte direkt an: 

 

OT Bagenz, Drieschnitz und Kahsel --> Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband, Heinrichstraße 9, 03130 Spremberg, Tel: 03563/390614
OT Haasow --> Gemeinde Neuhausen/Spree, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen/Spree, Ansprechpartner Herr Mergl Tel: 035605/612-601
alle anderen Ortsteile --> Stadt Cottbus, Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, Servicebereich Abwasserentsorgung/Wasser, Ansprechpartner Herr Klausch Tel. 0355/612-2783

 

Die Ableitung von gereinigtem Abwasser z. B. in ein angrenzendes Gewässer oder über eine Versickerungsanlage in das Grundwasser erfüllt den Tatbestand einer Gewässerbenutzung. 
Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde erforderlich. 


Nähere Informationen finden Sie auf der Homepages des Landkreises Spree-Neiße bei www.lkspn.de/buergerservice/dienstleistungen --> unter K wie Kleinkläranlagen.
 

Die humanitäre Krise in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR)

Die internationale Hilfsorganisation CARE weist in ihrem jährlichen Bericht „Suffering in Silence“ (dt. etwa „stilles Leiden“) auf humanitäre Krisen hin, die im vergangenen Jahr in der weltweiten Berichterstattung am wenigsten berücksichtigt wurden.

Diagramm_1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum Vergleich:

Diagramm_2

Auf Grund der Gemeindepartnerschaft zwischen Neuhausen/Spree und Bayanga im Südwesten der ZAR möchten wir auf die humanitäre Notlage in weiten Teilen der ZAR aufmerksam machen.

CARE schreibt über die Situation in der ZAR:

 

Im Oktober 2021 einigten sich der Präsident der Zentralafrikanischen Republik und die führenden Vertreter von Rebellengruppen auf einen Waffenstillstand. Durch einen Bürgerkrieg kommt das Land seit Jahren nicht zur Ruhe. Die Hoffnung auf Frieden ist immer wieder durch neue Ausbrüche von Gewalt zerstört worden. Innerhalb der Zentralafrikanischen Republik sind mehr als 700.000 Menschen auf der Flucht. Mehr als die Hälfte von ihnen sind Kinder. 

Bisher haben Abkommen zwischen den gegnerischen Lagern nie lange gehalten. Zumeist flammte der Konflikt erneut auf. Die Zivilbevölkerung ist zwischen den Fronten gefangen. Überfälle, Entführungen und Menschenrechtsverletzungen sind tägliche Begleiter für die Bevölkerung. Besonders dramatisch wurde die Lage im Dezember 2020. Bewaffnete Gruppen versuchten mit Gewalt, die anstehende Präsidentschaftswahl zu verhindern. Erneut sahen sich viele Familien zur Flucht gezwungen. Mehr als 100.000 Menschen suchten Schutz in den Nachbarländern. 

Die Versorgung mit überlebenswichtigen Nahrungsmitteln wird dadurch erschwert, dass bei Angriffen wichtige Infrastruktur wie Straßen und Brücken zerstört wurden. 2,3 Millionen Menschen haben keine Möglichkeit, sich ausreichend und ausgewogen zu ernähren. Das ist knapp die Hälfte der Bevölkerung. Die Ernährungsunsicherheit hängt auch mit den gewalttätigen Auseinandersetzungen im ganzen Land zusammen. Familien verlieren den Zugang zu ihren Feldern und damit die Möglichkeit, ihre eigenen Lebensmittel anzubauen. 

Der Anstieg der Gewalt rund um die Präsidentschaftswahl im Dezember 2020 fiel noch dazu in die Erntezeit. Die Folge waren geringe Erträge und beinahe leere Speicher. Dazu kam noch COVID-19. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus haben zusätzlich die Einkünfte von Familien reduziert, während die Preise für Lebensmittel weiter anstiegen.

Beim Index der Menschlichen Entwicklung (HDI) liegt die Zentralafrikanische Republik global gesehen nur an vorletzter Stelle. Die Lebenserwartung liegt bei gerade mal 53,3 Jahren und ist damit auf dem niedrigsten Wert weltweit. Durchschnittlich besucht ein Kind knapp vier Jahre die Schule, Mädchen gar nur drei. Gleichzeitig ist Kinderarbeit weit verbreitet. Etwa jedes dritte Kind muss arbeiten, die Dunkelziffer ist noch um ein Vielfaches höher. Zahlreiche Familien sehen aber keinen anderen Ausweg, als ihre Kinder arbeiten zu lassen. Mehr als 80 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung 
verdient weniger als 3,20 Euro pro Tag. Das reicht nicht aus, um eine Familie zu ernähren.

Für eine langfristige und positive Entwicklung braucht die Zentralafrikanische Republik stabilen Frieden. Nur so kann sich die Bevölkerung wieder erholen. Derzeit benötigen 2,8 Millionen Menschen im Land humanitäre Hilfe.

 

Quelle: Suffering in Silence. Zehn humanitäre Krisen, die 2021 keine Schlagzeilen machten. CARE Deutschland e.V.
 


Informationen zur Gemeindepartnerschaft zwischen Neuhausen/Spree und Bayanga (ZAR) finden Sie hier.

Foto zur Meldung: Die humanitäre Krise in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR)
Foto: Die humanitäre Krise in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR)

Kostenfreie Homepage-Erstellung für Neuhausen/Spree Einrichtungen

(25.03.2015)

Werden Sie Projektpartner!

 

Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. aus Potsdam ins Leben gerufene Förderprogramm „Neuhausen/Spree vernetzt“ stellt allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmern der Gemeinde in den kommenden Monaten exklusiv zehn Förderplätze zur Webseitenentwicklung zur Verfügung.

 

Das neue Förderprogramm ermöglicht die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung einer bereits bestehenden Homepage. So wird unkompliziert und ressourcensparend den Neuhausen/Spreeer Einrichtungen die Möglichkeit geboten, sich über das Kooperationsprojekt einen modernen Internetauftritt erstellen zu lassen. Mit einem einfach zu bedienenden Verwaltungsprogramm bleibt die Webseite danach immer auf dem aktuellsten Stand.

 

Dank der Projektförderung ist die Erstellung der neuen Internetseite für alle Teilnehmer aus der Gemeinde Neuhausen/Spree kostenfrei. Lediglich die Hostinggebühren für den Speicherplatz müssen übernommen werden.

 

Mehr Informationen über das Webseiten-Förderprogramm gibt es hier oder direkt über die Internetseite des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V.

Foto zur Meldung: Kostenfreie Homepage-Erstellung für Neuhausen/Spree Einrichtungen
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