Gemeinde Neuhausen/Spree
Aktuelle Meldungen
Beflaggung am 3. Oktober
(02.10.2023)Beflaggung zum Tag der Deutschen Einheit
Nachdem die jahrelangen friedlichen Proteste der Bevölkerung am 9. November 1989 den Fall der Berliner Mauer erwirkt hatten, wurde die Wiedervereinigung knapp ein Jahr später am 3. Oktober 1990 mittels des "Vertrags zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die Herstellung der Einheit Deutschlands" gänzlich vollzogen. Dieser Vertrag legt auch den 3. Oktober als jährlich stattfindenden Feiertag fest.
Verwaltung am 2. Oktober geschlossen
(25.09.2023)Auf Grund des Brückentags vor dem Tag der Deutschen Einheit bleibt die Verwaltung am Montag, den 02.10.2023 geschlossen. Eine telefonische Erreichbarkeit ist nicht gegeben.
B 168 und L 49: Weitere Verkehrseinschränkungen durch Bauarbeiten an der Ortsumgehung Cottbus
(21.09.2023)Das Gesamtvorhaben zweiter Verkehrsabschnitt Ortsumgehung Cottbus geht in eine neue Phase. Auf der B 168 und der L 49 wird es ab Montag, 25.09.2023 weitere Verkehrseinschränkungen geben.
Im August dieses Jahres wurde mit dem Streckenbau für das Baulos 3 der B 168n im Bereich der Neubautrasse (Ackerflächen) bis zur neu gebauten Brücke, Abzweig L 50 in der Nähe von Kahren, begonnen. Die bereits erbaute Brücke wird später als Überführung der L 50 über die neue B 168 dienen. Gegenwärtig erfolgen auf den Ackerflächen Erdarbeiten für die Streckendämme. Die Bauarbeiten sind insgesamt im Zeitplan.
Mit Weiterführung des ersten Verkehrsabschnittes der B 168n erfolgt nun im Baulos 3 die Verlegung der B 168 auf die Neubautrasse. Die Bauarbeiten beeinflussen den Verkehr auf der alten B168 / L49, sodass in diesem Bereich eine Erweiterung der Vollsperrung der B 168 in Richtung Forst (Lausitz) sowie die Sperrung der L 49 erfolgt.
Für den weiteren Ausbau ist es notwendig, die bestehende B 168 / L 49 ab der Ampelanlage am Knotenpunkt L 49 / B 168 im Bereich Abfahrt Nutzberg komplett rückzubauen. Dort entsteht der neue Knotenpunkt zur Auffahrt von der L 49 auf die B 168n.
Mit der neuen Verkehrsführung ist die L 49 östlich ab Zufahrt Parkplatz Kastanienallee in Branitz nur noch für Anlieger bis zum Wappenhaus befahrbar. Die B 168 wird ab dem Knotenpunkt Abfahrt Dissenchen/Haasow ebenfalls zur Sackgasse.
Die Verkehrsverbindung Kahren - Haasow bleibt für die Anlieger und den Busverkehr während der Bauarbeiten über Baustraßen aufrechterhalten. Der Landesbetrieb Straßenwesen bittet, die ausgeschilderte Umleitung und die BAB A 15 zu nutzen und um Verständnis für die Einschränkungen.
Fotowettbewerb der Gemeinde Neuhausen/Spree
(19.09.2023)Die Gemeinde Neuhausen/Spree ruft zur Teilnahme am diesjährigen Fotowettbewerb unter dem Motto "Oldtimer" auf. Einsendeschluss ist am 31.10.2023!
Geflüchtete in unserer Gemeinde: Informationen
(18.09.2023)Aktuell werden in unseren Ortsteilen fast täglich Geflüchtete gesehen und polizeilich aufgegriffen. Dies sorgt für Verunsicherung in der Bevölkerung. Informieren Sie sich gern zum Thema unter: https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/faktencheck
Glasfaser-Tiefbauarbeiten starten
(08.08.2023)Am Dienstag, den 8. August begannen nach langer Wartezeit die Bauarbeiten zur Verlegung von Glasfaser in der Gemeinde Neuhausen/Spree im OT Groß Döbbern. Die Arbeiten in den OT Klein Döbbern und Groß Oßnig werden vorbereitet.
Die Mitarbeiter von Deutsche Glasfaser stehen im Servicepunkt (03051 Cottbus, Am Gewerbepark 1) weiterhin für alle Fragen zum Ausbau des Glasfasernetzes zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Der Servicepunkt ist seit Anfang August nur noch donnerstags und freitags besetzt. Die Öffnungszeit jeden ersten Samstag im Monat entfällt künftig.
Do 09:00 – 13:00 und 14:00 – 18:00
Fr 09:00 – 13:00 und 14:00 – 16:00
Zudem bleibt der Servicepunkt vom 24.08.2023 – 01.09.2023 geschlossen.
Telefonisch können sich alle Haushalte auch an die kostenlose Deutsche Glasfaser Bau-Hotline unter 02861 890 60 940 montags bis freitags in der Zeit von 8:00 – 20:00 Uhr wenden.
Soforthilfe bei Sperrandrohung oder bereits vollzogener Sperre des Energieversorgers
(13.04.2023)Antragstellung auf einmalige Übernahme von Energiekosten (Strom und Gas) beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Die deutlich gestiegenen Energiekosten und die allgemeine Inflation führen für Privathaushalte zu unerwartet hohen Strom- und Gasrechnungen. Für Betroffene von angedrohten oder bereits vollzogenen Energiesperren wurde daher im Rahmen des Brandenburg-Pakets die Energiesperren-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie erlassen.
Bürgerinnen und Bürger, die die Soforthilfe in Anspruch nehmen möchten, finden auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) in der Rubrik „Energiesperren-Soforthilfe“ bzw. unter https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/energiesperren-soforthilfe/ Informationen zur Beantragung, den Voraussetzungen und den erforderlichen Unterlagen sowie zum Verfahrensablauf.
Telefonisch können Fragen zur Soforthilfe durch das Team der Energiesperren-Soforthilfe des LASV unter 0355 2893404 beantwortet werden.
Quelle: Pressemitteilung Landkreis Spree-Neiße vom 03.04.2023
Glasfaser-Ausbau: Information für die geförderten Gebiete
(19.01.2023)Informationen zum passiven Glasfaser-Anschluss (d.h. Glasfaser-Anschluss ohne Vertrag mit einem Dienste-Anbieter):
Bitte beachten Sie: Grundstücke im Gebiet des geförderten Glasfaser-Ausbaus bekommen einen kostenfreien, passiven Glasfaser-Anschluss bis zum Hausübergabepunkt. Voraussetzung dafür ist, dass der Firma Deutsche Glasfaser ein vom Hauseigentümer unterzeichneter Gestattungsvertrag vorliegt. Diesen erhalten Sie im Servicepunkt der Deutschen Glasfaser, Am Gewerbepark 1, 03051 Cottbus zu folgenden Zeiten:
Donnerstag von 09 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag von 09 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat von 10 - 13 Uhr und 14 - 15 Uhr
Der Antrag für einen kostenlosen passiven Glasfaser-Hausanschluss (Gestattungsvertrag) ist leider nicht online verfügbar. Nutzen Sie bitte den Servicepunkt!!
Informationen zum Zuschuss für Öl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen
(17.01.2023)Nutzerinnen und Nutzer von Öl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen sollen finanziell entlastet werden. Dies hat der Bundesrat bereits am Freitag, den 16. Dezember 2022, bestätigt. Doch auf welchem Wege und mit welchen konkreten Konditionen dies erfolgen soll, ist noch nicht endgültig geklärt. Aufgrund der zahlreichen Nachfragen zu diesem Thema gibt der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa hierzu erste Informationen.
Die Auszahlung des Geldes sollen die Bundesländer übernehmen, zur Verfügung gestellt werden die Mittel allerdings durch den Bund. Um die Hilfen zu erhalten, müssen sie beantragt werden. Das ist einer der großen Unterschiede im Vergleich zu den Entlastungen für Gas-Kunden, die automatisch ausgezahlt werden. Wie genau die Antragstellung ablaufen soll und ab wann der Zuschuss zu den Heizkosten überwiesen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Berechtigt soll sein, wer eine Brennstoffrechnung vorlegen kann, wonach sich die Preise mindestens verdoppelt haben. In absoluten Zahlen muss der Zuwachs bei 100,- Euro oder mehr liegen. Erstattet werden – analog zur Gaspreisbremse – 80 Prozent dessen, was über die Verdopplung hinausgeht. Die Förderobergrenze soll 2.000,- Euro pro Haushalt betragen. Dem Antrag sollte eine eidesstattliche Erklärung und die bis zum 1. Dezember 2022 erstellte Rechnung angehängt werden.
Da aktuell noch nicht endgültig geregelt ist, bei welcher staatlichen Stelle (Behörde) die Beantragung des Zuschusses für Öl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen zu erfolgen hat, bittet der Landkreis alle Bürgerinnen und Bürger von telefonischen Rückfragen an den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa in diesem Zusammenhang derzeit abzusehen.
Sobald gesetzlich geregelt ist, wie die Beantragung und auch über welche staatliche Stelle die Auszahlung abläuft, wird der Landkreis darüber informieren.
Pressemitteilung des Landkreises Spree-Neiße vom 10.01.2023
Auswertung Fotowettbewerb 2022 und Fotokalender
(20.12.2022)Der Fotowettbewerb 2022 der Gemeinde Neuhausen/Spree erbat von den Hobby-FotografInnen der Gemeinde „Heimische Tierwelt in Wald und Flur“.
Insgesamt 114 Fotos von 30 Fotografen wurden von der fachkundigen Jury beurteilt. Dazu gehörten auch in diesem Jahr der Bürgermeister Herr Perko, die Kunstlehrerin Frau Tinzmann, die Sachbearbeiterin Kultur u.a. Frau Schebitz und Eberhard Krüger, Künstler aus Komptendorf.
Die Jury vergab für jede Einreichung Punkte, woraus die Sieg-Fotos des diesjährigen Fotowettbewerbs ermittelt wurden. Eine Auswahl der schönsten und jahreszeitlich passendsten Fotos traf die Jury für den Fotokalender der Gemeinde für das Jahr 2023, der ab sofort in der Verwaltung käuflich zu erwarben ist (5,50 € – der Verkauf erfolgt über die Gemeindekasse – Herr Wittich).
Alle Einreichungen zum diesjährigen Fotowettbewerb sind wie gewöhnlich in den Fluren der Gemeindeverwaltung in Neuhausen anzuschauen. Zusätzlich finden Sie unter dieser Meldung eine Bildergalerie aller eingereichten Fotos.
Die Platzierten sind:
3. Platz – „Kleiner Feuerfalter“ von Heike Henschel
2. Platz – „Neue Nachbarn“ von Heike Jahn
Sieger – „Segelfalter trifft Sommerflieder“ von Petra Kurschies
Herzlichen Glückwunsch den Gewinnerinnen und dem Gewinner und allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern vielen Dank für Ihr Mitmachen!
Baumfällarbeiten im Bereich der B 97 / B 168
(07.12.2022)Am Donnerstag, 08.12.2022, beginnen Baumfällarbeiten zwischen Wappenhaus und Weidmannsruh sowie der Landesstraße L 50 im Bereich des Knotenpunktes mit der Bundesstraße B 168. Damit werden Voraussetzungen für die Fortsetzung des Baus der Ortsumfahrung Cottbus im zweiten Verkehrsabschnitt geschaffen.
Weitere Baumfällarbeiten sind für den Bereich der Kreisstraße K 7114 Kahrener Dorfstraße und südlich der Autobahn A 15 vorgesehen.
Die Arbeiten werden bei halbseitiger Sperrung der Fahrbahn durchgeführt, es kann zu kurzfristigen Einschränkungen kommen. Ende März 2023 sollen die Baumfällarbeiten beendet sein.
Der Landesbetrieb Straßenwesen bittet um Verständnis für die Einschränkungen im Bereich des Bauvorhabens.
Standesamt vergibt Trautermine für 2023
(06.09.2022)Ab Dienstag, dem 13. September, ab 9 Uhr, vergibt das Standesamt Burg (Spreewald) die Trautermine für das Jahr 2023.
Zuständig ist das Standesamt für das Amt Burg (Spreewald) sowie für die Stadt Drebkau und die Gemeinden Kolkwitz und Neuhausen/Spree.
Jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag sind Eheschließungen zwischen 9 und 14 Uhr möglich, am Dienstag und Donnerstag nach Absprache.
An Sonn- und Feiertagen finden keine Eheschließungen statt, und nicht jeder Samstag ist ein Trausamstag.
Welche Samstage in den jeweiligen Kommunen zur Verfügung stehen, wird ab dem 10. September auf der Internetseite www.amt-burg-spreewald.de veröffentlicht.
Neben den standesamtlichen Trauzimmer in Burg (Spreewald), in Kolkwitz, Neuhausen/Spree und auf dem Steinitzhof in Drebkau, kann man in 14 gewidmeten Trauorten Ja sagen.
Paare können wählen zwischen dem romantischen Schloss, dem luxuriösen Hotel, dem urigen Gasthof oder einer ehemaligen Dorfkapelle.
Die Standesbeamtinnen sind am Dienstag, 13. September, ab 9 Uhr, unter Tel. (035603) 682 -30, - 36, -50 sowie -55 zu erreichen.
Grundsteuerreform: Ermittlung des Bodenrichtwertes
(07.07.2022)So ermitteln Sie den Bodenrichtwert im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform:
- Link: https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/
- Adresse oder Flurstück eingeben (hier Amtsweg 1)
- Flurstück anklicken
- Klick auf "Link zur Anzeige Grundsteuer-Informationen (BRW + EMZ)"
Kein Badeverbot am Stausee / Bagenzer Seite mehr!
(21.06.2022)Talsperre Spremberg/Grodk: Aufhebung der Allgemeinverfügung
Aufenthalt in und auf Teilen der Talsperre wieder möglich
Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa hebt mit sofortiger Wirkung die am 14. Juni 2022 erlassene Allgemeinverfügung über das Verbot des Badens und weiterer Nutzungen in und auf der Talsperre Spremberg/Grodk auf.
Nachdem bei zwei Wasser- und Uferbeprobungen zur Untersuchung der Belastung durch Cyanobakterien, auch Blaualgen genannt, kein massenhaftes Auftreten mehr festgestellt werden konnte, wird das Badeverbot in dem betroffenen Bereich auf der „Bagenzer Seite“ aufgehoben.
Damit ist der Aufenthalt im Wasser wieder möglich.
Quelle: Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Verändertes Vorgehen bei Registrierung und Meldung ab 1. Juni
(13.05.2022)Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa weist darauf hin, dass sich geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die eine private Unterkunft oder Wohnung in den Kommunen (Stadt Forst (Lausitz), Stadt Guben, Stadt Spremberg, Stadt Welzow, Stadt Drebkau, Amt Döbern-Land, Amt Burg (Spreewald), Amt Peitz, Gemeinde Neuhausen/Spree, Gemeinde Kolkwitz, Gemeinde Schenkendöbern) gefunden haben, beim zuständigen Einwohnermeldeamt melden müssen.
Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bzw. die Meldebescheinigung ist für die spätere Schulanmeldung, für die Kontoeröffnung und viele weitere Dinge erforderlich.
Aufgrund der bestehenden Sprachbarriere zwischen Mitarbeitenden des Meldeamtes und ukrainisch- bzw. russischsprachigen Bürgerinnen und Bürgern, bittet der Landkreis um die Begleitung durch einen Sprachmittler oder Dolmetscher.
Darüber hinaus informiert die Kreisverwaltung, dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine noch bis zum 31. Mai 2022 beim Fachbereich Soziales des Landkreises Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, die der Landkreis (Fachbereich Soziales/Sozialamt) bewilligt und auszahlt.
Ab dem 1. Juni 2022 sollen ukrainische Flüchtlinge Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II) durch die zuständigen Jobcenter erhalten. Für den Spree-Neiße-Kreis ist dann das örtliche Jobcenter Spree-Neiße zuständig.
Das entsprechende Gesetz muss noch verabschiedet werden (voraussichtlich am 23.05.2022), aber die Beantragung der Leistungen kann ab sofort in den Außenstellen Guben, Forst (Lausitz), Cottbus, Spremberg erfolgen.
Weitere Informationen zum sog. Rechtskreiswechsel (Sozialamt-Jobcenter) und der Antrag sind zu finden unter www.jobcenter-spree-neisse.de (Informationen für Ukrainerinnen und Ukrainer).
Allgemeine Informationen für ukrainische Geflüchtete gibt es unter www.lkspn.de.
Neu ist ab dem 1. Juni 2022 auch, dass sich geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die direkt nach Spree-Neiße kommen, in der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt melden müssen.
Hier können dann die Registrierung und eine Weiterleitung in andere aufnahmebereite Bundesländer erfolgen.
Quelle: Pressemitteilung 115/2022 des Landkreises Spree-Neiße vom 12.05.2022
Interviewer:innen für den Zensus 2022 gesucht!
(05.05.2022)In diesem Jahr findet wieder der #Zensus 2022 statt, hierfür werden noch Interviewer:innen gesucht.
Diese Tätigkeit ist zwar ehrenamtlich, eine attraktive Aufwandsentschädigung ist aber vorgesehen!
Was der Zensus ist, erfahren Sie auf der Homepage des Landkreises Spree-Neiße unter:
https://www.lkspn.de/kreisverwaltung/zensus_2022.html
und in folgendem Video:
https://www.youtube.com/watch?v=IV_L09uUKvM
Wenn Sie Interesse haben, wenden Sie sich gern an die Erhebungsstelle des Landkreises Spree-Neiße unter:
Tel.: 03562 693322
Mail-Adresse: ehst-spn@zensus-bbb.de
Sie können auch direkt folgendes Bewerbungsformular ausfüllen:
https://www.lkspn.de/media/file/kreisverwaltung/zensus/formular_bewerbung_erhebungsbeauftragte_spn_.pdf
... und an die o.g. Mail-Adresse senden oder postalisch an:
Landkreis Spree-Neiße
Erhebungsstelle Zensus
Käthe-Kollwitz-Str. 2A
03149 Forst (Lausitz)
Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Unterstützung!
Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung für bestehende Kleinkläranlagen
(22.02.2022)In den letzten Wochen sind vermehrt Anfragen zur Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung für bestehende Kleinkläranlagen im Bauamt eingegangen.
Auf dem Formular, welches die Grundstücksbesitzer von der Unteren Wasserbehörde erhalten, ist eine Stellungnahme der Gemeinde bzw. des Trink- und Abwasserzweckverbandes erforderlich.
Entsprechend der Anschrift des betroffenen Grundstückes wenden Sie sich dazu bitte direkt an:
OT Bagenz, Drieschnitz und Kahsel --> Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband, Heinrichstraße 9, 03130 Spremberg, Tel: 03563/390614
OT Haasow --> Gemeinde Neuhausen/Spree, Amtsweg 1, 03058 Neuhausen/Spree, Ansprechpartner Herr Mergl Tel: 035605/612-601
alle anderen Ortsteile --> Stadt Cottbus, Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, Servicebereich Abwasserentsorgung/Wasser, Ansprechpartner Herr Klausch Tel. 0355/612-2783
Die Ableitung von gereinigtem Abwasser z. B. in ein angrenzendes Gewässer oder über eine Versickerungsanlage in das Grundwasser erfüllt den Tatbestand einer Gewässerbenutzung.
Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde erforderlich.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepages des Landkreises Spree-Neiße bei www.lkspn.de/buergerservice/dienstleistungen --> unter K wie Kleinkläranlagen.
Die humanitäre Krise in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR)
(08.02.2022)Die internationale Hilfsorganisation CARE weist in ihrem jährlichen Bericht „Suffering in Silence“ (dt. etwa „stilles Leiden“) auf humanitäre Krisen hin, die im vergangenen Jahr in der weltweiten Berichterstattung am wenigsten berücksichtigt wurden.
Zum Vergleich:
Auf Grund der Gemeindepartnerschaft zwischen Neuhausen/Spree und Bayanga im Südwesten der ZAR möchten wir auf die humanitäre Notlage in weiten Teilen der ZAR aufmerksam machen.
CARE schreibt über die Situation in der ZAR:
Im Oktober 2021 einigten sich der Präsident der Zentralafrikanischen Republik und die führenden Vertreter von Rebellengruppen auf einen Waffenstillstand. Durch einen Bürgerkrieg kommt das Land seit Jahren nicht zur Ruhe. Die Hoffnung auf Frieden ist immer wieder durch neue Ausbrüche von Gewalt zerstört worden. Innerhalb der Zentralafrikanischen Republik sind mehr als 700.000 Menschen auf der Flucht. Mehr als die Hälfte von ihnen sind Kinder.
Bisher haben Abkommen zwischen den gegnerischen Lagern nie lange gehalten. Zumeist flammte der Konflikt erneut auf. Die Zivilbevölkerung ist zwischen den Fronten gefangen. Überfälle, Entführungen und Menschenrechtsverletzungen sind tägliche Begleiter für die Bevölkerung. Besonders dramatisch wurde die Lage im Dezember 2020. Bewaffnete Gruppen versuchten mit Gewalt, die anstehende Präsidentschaftswahl zu verhindern. Erneut sahen sich viele Familien zur Flucht gezwungen. Mehr als 100.000 Menschen suchten Schutz in den Nachbarländern.
Die Versorgung mit überlebenswichtigen Nahrungsmitteln wird dadurch erschwert, dass bei Angriffen wichtige Infrastruktur wie Straßen und Brücken zerstört wurden. 2,3 Millionen Menschen haben keine Möglichkeit, sich ausreichend und ausgewogen zu ernähren. Das ist knapp die Hälfte der Bevölkerung. Die Ernährungsunsicherheit hängt auch mit den gewalttätigen Auseinandersetzungen im ganzen Land zusammen. Familien verlieren den Zugang zu ihren Feldern und damit die Möglichkeit, ihre eigenen Lebensmittel anzubauen.
Der Anstieg der Gewalt rund um die Präsidentschaftswahl im Dezember 2020 fiel noch dazu in die Erntezeit. Die Folge waren geringe Erträge und beinahe leere Speicher. Dazu kam noch COVID-19. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus haben zusätzlich die Einkünfte von Familien reduziert, während die Preise für Lebensmittel weiter anstiegen.
Beim Index der Menschlichen Entwicklung (HDI) liegt die Zentralafrikanische Republik global gesehen nur an vorletzter Stelle. Die Lebenserwartung liegt bei gerade mal 53,3 Jahren und ist damit auf dem niedrigsten Wert weltweit. Durchschnittlich besucht ein Kind knapp vier Jahre die Schule, Mädchen gar nur drei. Gleichzeitig ist Kinderarbeit weit verbreitet. Etwa jedes dritte Kind muss arbeiten, die Dunkelziffer ist noch um ein Vielfaches höher. Zahlreiche Familien sehen aber keinen anderen Ausweg, als ihre Kinder arbeiten zu lassen. Mehr als 80 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung
verdient weniger als 3,20 Euro pro Tag. Das reicht nicht aus, um eine Familie zu ernähren.
Für eine langfristige und positive Entwicklung braucht die Zentralafrikanische Republik stabilen Frieden. Nur so kann sich die Bevölkerung wieder erholen. Derzeit benötigen 2,8 Millionen Menschen im Land humanitäre Hilfe.
Quelle: Suffering in Silence. Zehn humanitäre Krisen, die 2021 keine Schlagzeilen machten. CARE Deutschland e.V.
Informationen zur Gemeindepartnerschaft zwischen Neuhausen/Spree und Bayanga (ZAR) finden Sie hier.
Kostenfreie Homepage-Erstellung für Neuhausen/Spree Einrichtungen
(25.03.2015)Werden Sie Projektpartner!
Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. aus Potsdam ins Leben gerufene Förderprogramm „Neuhausen/Spree vernetzt“ stellt allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmern der Gemeinde in den kommenden Monaten exklusiv zehn Förderplätze zur Webseitenentwicklung zur Verfügung.
Das neue Förderprogramm ermöglicht die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung einer bereits bestehenden Homepage. So wird unkompliziert und ressourcensparend den Neuhausen/Spreeer Einrichtungen die Möglichkeit geboten, sich über das Kooperationsprojekt einen modernen Internetauftritt erstellen zu lassen. Mit einem einfach zu bedienenden Verwaltungsprogramm bleibt die Webseite danach immer auf dem aktuellsten Stand.
Dank der Projektförderung ist die Erstellung der neuen Internetseite für alle Teilnehmer aus der Gemeinde Neuhausen/Spree kostenfrei. Lediglich die Hostinggebühren für den Speicherplatz müssen übernommen werden.
Mehr Informationen über das Webseiten-Förderprogramm gibt es hier oder direkt über die Internetseite des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V.