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Hort Laubsdorf

Anmeldung zur Kindertagesstätte:

Vor der Anmeldung zur Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte ist vom zuständigen Träger der Rechtsanspruch bzw. der bedingte Rechtsanspruch auf Kindertagesstättenbetreuung zu prüfen.

 

Zur Prüfung des bedingten Rechtsanspruchs auf Kindertagesstättenbetreuung ist die Berufstätigkeit bzw. eine besondere Bedürftigkeit für eine Kindertagesstättenbetreuung nachzuweisen. Erst nach Vorliegen eines Bescheides für einen Rechtsanspruch kann eine Anmeldung für eine Kindertagesstätte erfolgen.

 

Dazu sind dann Nachweise zum Einkommen der Personensorgeberechtigten erforderlich. Sie werden vom Träger der Kindertagesstätte zur Einstufung des Elternbeitrages für die Betreuung benötigt.

 

Die Prüfung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesstättenbetreung und die Anmeldung für eine Betreuung erfolgen immer beim zuständigen Träger der Kindertagesstättenbetreuung:

03058 Neuhausen/Spree - Gemeindeverwaltung, Amtsweg 1

Tel.: 035605/612107

Bearbeitung: Zimmer 2.10, Frau Schebitz

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