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Vorläufiger Personalausweis

Allgemeine Informationen

Ein vorläufiger Personalausweis gilt entsprechend dem Verwendungszweck, maximal jedoch 3 Monate.

 

Die Ausstellung erfolgt im Einwohnermeldewesen und wird sofort ausgehändigt

 

Voraussetzungen:
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree

  • persönliche Antragstellung

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Notwendige Unterlagen

  • ein aktuelles biometrisches digitales Passbild (über eine zertifizierte Cloud vom Fotografen oder aus einem Drogeriemarkt oder eine gebührenpflichtige Passbildaufnahme im Einwohnermeldewesen)

  • bereits vorhandener Personalausweis

  • Geburts- oder Heiratsurkunde

Gebühren

10,00 € (Kartenzahlung möglich)

Ansprechpartner


Ordnungsverwaltung

Amtsweg 1
03058Neuhausen/Spree

Frau C. Hartmann
Raum 1.03
Amtsweg 1
03058 Neuhausen/Spree
Telefon (035605) 612 - 305
Telefax (035605) 612 - 888