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Reisepass (ePass)

Allgemeine Informationen

Voraussetzung:
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuhausen/Spree

  • persönliche Antragstellung

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr kann nur im Beisein der/des Sorgeberechtigten erfolgen.

 

Gültigkeit:

bis zum 24. Lebensjahr - 6 Jahre

ab dem 24. Lebensjahr - 10 Jahre

 

Notwendige Unterlagen

  • ein aktuelles biometrisches digitales Passbild (über eine zertifizierte Cloud vom Fotografen oder aus einem Drogeriemarkt oder eine gebührenpflichtige Passbildaufnahme im Einwohnermeldewesen)

  • bereits vorhandener Reisepass (bei Minderjährigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten)

  • Geburts- oder Heiratsurkunde

Bearbeitungsdauer

zur Zeit 3 - 4 Wochen

Gebühren

bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 37,50 €

als Expresspass (innerhalb v. 72 Std.) - 69,50 €

ab dem 24. Lebensjahr - 70,00 €

als Expresspass - 102,00 €

 

Reisepass mit 48 Seiten

bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 59,50 €

als Expresspass - 91,50 €

ab dem 24. Lebensjahr - 82,00 €

als Expresspass - 114,00 €

Ansprechpartner


Ordnungsverwaltung

Amtsweg 1
03058Neuhausen/Spree

Frau C. Hartmann
Raum 1.03
Amtsweg 1
03058 Neuhausen/Spree
Telefon (035605) 612 - 305
Telefax (035605) 612 - 888